Möchten Sie Ihr Grundstück, einen Garten oder ein Waldgrundstück verkaufen? Veröffentlichen Sie Ihre Anzeige schnell und kostengünstig bei immowelt.at und Ihr Inserat erscheint automatisch auch auf immowelt.de
Sie möchten ein Grundstück verkaufen? Hier erhalten Sie Tipps, wie Sie den Wert Ihres Grundstücks
ermitteln und einen passenden Käufer finden.
Immer wieder kommt es vor, dass Menschen ein Grundstück überschrieben oder vererbt bekommen und selbst nichts damit anfangen können. Aus diesem Grund beschließen sie, ihr Grundstück zu verkaufen. Hier finden Sie nützliche Tipps, wie Sie den Wert Ihres Grundstücks richtig einschätzen und Ihr Grundstück erfolgreich vermarkten.
Bevor Sie Ihr Grundstück zum Verkauf inserieren, sollten Sie wichtige Informationen für den Käufer sammeln. Zuerst gilt es, in Erfahrung zu bringen, wie potenzielle Käufer das Grundstück nutzen können. Handelt es sich beispielsweise um Bauerwartungsland, darf es aktuell nicht bebaut werden. Allerdings ist es wahrscheinlich, dass das Grundstück in naher oder ferner Zukunft einmal baureif wird.
Fällt das Grundstück, das Sie verkaufen möchten, unter die Kategorie Bauland, gibt es einen rechtsgültigen Bebauungsplan. Potenzielle Bauherren müssen mit dem Hausbau jedoch warten, bis die Gemeinde das Grundstück voll erschlossen hat. Erst, wenn es unter anderem Anschlüsse für Strom, Wasser und Abwasser gibt, darf der Haus- und Wohnungsbau beginnen.
Die besten Preise lassen sich beim Verkauf von Baugrundstücken erzielen. Für sie gibt es ebenfalls einen Bebauungsplan. Anders als beim Bauerwartungs- und Bauland sind Baugrundstücke komplett erschlossen und haben Zugang zu den örtlichen Versorgungs-, Entsorgungs- und Verkehrssystemen. Das bedeutet: Die Käufer eines Baugrundstücks können sofort damit beginnen, ihr Traumhaus zu planen.
Ob Sie mit einem bebauten Grundstück einen guten Preis erzielen können oder nicht, hängt vom Zustand und der Nutzbarkeit des Gebäudes ab. Wer ein Baugrundstück mit einem gut instand gehaltenen Haus verkauft, erzielt einen höheren Preis als für ein unbebautes Grundstück. Handelt es sich bei dem Gebäude jedoch um eine Ruine, die abgerissen werden muss, sind die Käufer in der Regel nicht bereit, eine hohe Summe zu zahlen. Schließlich kommen anschließend die Abrisskosten auf sie zu.
Handelt es sich bei dem Grundstück, das Sie verkaufen möchten, um eine Gemeinbedarfsfläche, sollte dies der potenzielle Käufer ebenfalls erfahren. Gemeinbedarfsflächen dürfen nicht zum Erzielen privater Gewinne genutzt werden, weil sie dauerhaft für öffentliche Zwecke gebunden sind und der Allgemeinheit dienen sollen. Dazu zählen unter anderem Flächen, die für soziale, sportliche, kirchliche oder administrative Zwecke genutzt werden.
Neben Gemeinbedarfsflächen gibt es auch den Sonderfall Brachland. So bezeichnet man ein unbestelltes Grundstück, beispielsweise einen Acker oder eine Wiese, das aus regenerativen, wirtschaftlichen oder anderen Gründen brach liegt.
Häufig hat die vorherige Nutzung Spuren auf dem Landstück hinterlassen, die eine Folgenutzung beeinträchtigen. Zu diesen Spuren gehören beispielsweise Gebäuderuinen, ein nährstoffarmer, ausgelaugter Boden oder gar eine Schadstoffbelastung des Bodens. Trifft eine solche Belastung zu, ist es eine größere Herausforderung, das Grundstück zu verkaufen.
Wer sein Grundstück verkaufen möchte, sollte zuerst einen angemessenen Grundstückspreis ermitteln. Je nachdem, ob es sich um Bauerwartungsland, Bauland oder um ein Baugrundstück handelt, lassen sich unterschiedliche Preise erzielen. Für ein Baugrundstück geben Interessenten in der Regel mehr Geld aus als für Bauland oder Bauerwartungsland in identischer Lage. Darüber hinaus gilt die Regel: Je mehr Gewerbe- oder Wohnfläche auf dem Grundstück realisierbar ist und je teurer sich diese verkaufen lässt, desto größer ist die Verkaufssumme. Im Bau- und Flächennutzungsplan der Gemeinde erfahren Grundstücksverkäufer, welche Immobilienarten auf dem Grundstück realisiert werden dürfen beziehungsweise ob das Grundstück überhaupt bebaut werden darf.
Gibt es beim Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt oder bei der Gemeindeverwaltung keinen qualifizierten Flächennutzungs- oder Bebauungsplan für das Grundstück, sollten Sie eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde stellen. Damit können Sie das Grundstück besser vermarkten. Bei einer Bauvoranfrage reichen Sie Bebauungsvorschläge für das Grundstück ein. Daraufhin bekommen Sie vom Amt einen Bescheid, der drei Jahre lang gültig ist und rechtsverbindlich Auskunft zur Bebaubarkeit gibt. Mit dieser Information lässt sich das Grundstück einfacher verkaufen, weil der Interessent sicher weiß, was er mit dem Grundstück anfangen kann.
Neben der Bebaubarkeit und Größe ist auch die Lage ein wichtiges Kriterium für die Wertermittlung eines Grundstücks. Befindet sich das Grundstück in der Innenstadt oder auf dem Land? Gibt es in der Umgebung Schulen, Apotheken, Supermärkte und eine Anbindung ans öffentliche Verkehrsnetz oder müssen die Interessenten hierfür mehrere Kilometer mit dem Auto zurücklegen? Je nachdem, ob es sich um eine prosperierende Lage oder um eine Region mit geringer Bevölkerungsdynamik handelt, variiert der Grundstückswert erheblich.
Wer ein Grundstück verkaufen möchte, kann den Bodenrichtwert nur bedingt für die Ermittlung des Grundstückspreises heranziehen. Mindestens alle zwei Jahre veröffentlicht die Gemeinde den Bodenrichtwert als Durchschnittswert aus früheren Grundstücksverkäufen. Da er bei Grundstücksverkäufen nicht bindend ist, weichen die erzielbaren Grundstückspreise oft stark davon ab. Das liegt daran, dass der Bodenrichtwert vergangenheitsbezogen ist und kurzfristige Marktentwicklungen kaum einbezieht. Des Weiteren kann allein die Ausrichtung des Grundstücks große Preisunterschiede bewirken. Ein nach Süden ausgerichtetes Grundstück können Sie meist zu einem höheren Preis verkaufen als eine nach Norden oder Osten ausgerichtete Fläche in derselben Umgebung. Auch die Infrastruktur spielt bei der Ermittlung des Verkaufspreises eine große Rolle. Es kommt also stets auf den Einzelfall an, ob ein Grundstück für mehr oder weniger Geld verkauft wird. Wenn Sie den höchstmöglichen Verkaufspreis veranschlagen möchten, sollten Sie sich an einen Immobilien-Profi wenden. Makler greifen meist auf eine langjährige Erfahrung im Immobiliengeschäft zurück und schätzen deshalb den Wert Ihres Grundstücks realistisch ein.
Sobald Sie einen angemessenen Verkaufspreis für Ihr Grundstück ermittelt haben, geht es auf die Suche nach Käufern. Im Gegensatz zu einer Anzeige im Lokalteil der Zeitung erreichen Sie mit einer Immobilienanzeige bei immowelt.de einen größeren Interessentenkreis. Zudem vermarkten Sie Ihr Grundstück dort wirkungsvoller: Während die Anzeigenlänge in Zeitungen sehr begrenzt ist, haben Sie in Online-Anzeigen genug Platz, um Ihr Grundstück anschaulich zu beschreiben. Beispielsweise lassen sich dort Besonderheiten des Grundstücks hervorheben wie ein Seeblick oder Bergpanorama. Wichtig ist, dass Sie in der Beschreibung alle Fakten über das Grundstück auflisten:
Bereits in der Überschrift des Inserats sollten Sie Ihre Interessentengruppe, beispielsweise Bauherren oder Landwirte, ansprechen. Nennen Sie dort die Grundstücksart, den Ort und die Größe, um mögliche Käufer vom ersten Blick an auf Ihre Anzeige aufmerksam zu machen. Ein Beispiel für die Überschrift: 300 qm großes Baugrundstück in Nürnberg zu verkaufen.
Des Weiteren können Sie in einer Online-Anzeige Ihre Fläche mit aussagekräftigen Fotos in Szene setzen. Die Bilder kommen besonders gut zur Geltung, wenn Sie diese bei Tageslicht und blauem Himmel aufnehmen. Wenn Sie die genaue Adresse Ihres Grundstücks – oder zumindest die Postleitzahl – im Inserat angeben, erscheint es in einer interaktiven Umgebungskarte bei Immowelt. So können Interessenten direkt sehen, wo sich das Grundstück, das Sie verkaufen möchten, befindet und was die Umgebung zu bieten hat.
Falls Sie sich Arbeit sparen möchten, empfiehlt es sich, für die Vermarktung Ihres Grundstücks einen Makler zu beauftragen. Er stellt es in relevanten Immobilienportalen ein, kümmert sich um die Besichtigungstermine und vermittelt Ihnen einen geeigneten Käufer.