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Büro vermieten – so finden Sie einen Mieter für Ihre Gewerbeimmobilie
Für die Bürovermietung gelten andere Regeln als auf dem privaten Immobilienmarkt.
Ganz gleich, ob Sie ein Großraum- oder ein einzelnes Büro vermieten möchten, hier finden Sie
Tipps für die Vermarktung Ihrer Gewerbeimmobilie.
Wer ein Büro vermieten möchte, muss in einer Immobilienanzeige andere Schwerpunkte setzen als
bei der Vermarktung einer Wohnimmobilie. Bei Gewerbeflächen sind die Lage und eine gute
Verkehrsanbindung entscheidend. Zudem spielt die Größe und Ausstattung der Büros eine wichtige
Rolle.
Die wichtigsten Aspekte einer Gewerbeimmobilienanzeige
Mieter einer Gewerbeimmobilie, wie beispielsweise eines Praxisraums oder eines Einzelbüros,
stellen gewisse Ansprüche an das Objekt. Diese beziehen sich auf den Preis, die Ausstattung sowie
Größe, Lage, Anbindung und Geräuschkulisse. Aus diesem Grund sollten Sie als Vermieter eines Büros
auf diese Aspekte in der Immobilienanzeige eingehen.
Preis: Geben Sie die monatliche Kaltmiete und, wenn möglich, die Heizkosten
und die Warmmiete an.
Größe: Potenzielle Mieter interessieren sich zudem für die Gesamtgröße der
Gewerbeimmobilie. Setzt sich die Fläche aus mehreren Büroräumen zusammen, sollten Sie auch die
Größe der einzelnen Büros angeben.
Lage: Liegt das Büro, das Sie vermieten, stadtnah oder ländlich? Büros in
der Stadt lassen sich in der Regel etwas teurer vermieten als Büros auf dem Land.
Verkehrsanbindung: Für viele Unternehmer ist es wichtig, dass ihr Büro gut
an das Verkehrsnetz angebunden ist. So können es Kunden und Mitarbeiter gut erreichen. Aus diesem
Grund sollten Sie als Vermieter in der Immobilienanzeige darauf eingehen, ob Zugänge zu Autobahnen
und Schnellstraßen sowie Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel in der Nähe sind.
Ausstattung der Büroräume: Wer ein Büro vermieten möchte, sollte in der
Objektbeschreibung auf die Ausstattung der Immobilie eingehen. Dazu gehört beispielsweise die
Infrastruktur: Sind ausreichend Steckdosen installiert? Wie ist der Handyempfang innerhalb des
Gebäudes? Darüber hinaus sollten Sie beschreiben, ob eine Küche und sanitäre Einrichtungen vorhanden
sind. Falls es gute Parkmöglichkeiten und einen Aufzug im Gebäude gibt, sollten Sie dies ebenfalls in
der Immobilienbeschreibung erwähnen.
Geräuschkulisse: Mieter eines Büros interessieren sich in der Regel für die
Geräuschkulisse, die beispielsweise der Straßenverkehr erzeugt. Falls Ihr Büro ruhig liegt, sollten
Sie das in die Anzeige einbringen.
Neben einer gut ausformulierten Beschreibung der Bürofläche sind aussagekräftige Fotos für den
Vermarktungserfolg wichtig. Achten Sie beim Fotografieren auf gute Lichtverhältnisse. Bei schönem Wetter
ist das Licht sowohl in den Innenräumen Ihrer Gewerbeimmobilie als auch bei der Außenansicht besser.
Mit Bildbearbeitungsprogrammen können Sie Helligkeit, Kontrast und die Farben der Fotos optimieren.
Der Gewerbemietvertrag – das A und O bei der Bürovermietung
Ganz gleich, ob es sich um einen Büroraum, eine Arztpraxis, einen Lagerraum oder einen Laden handelt
– wer eine Gewerbeimmobilie vermietet,
sollte einen schriftlichen Gewerbemietvertrag aufsetzen. Mündliche Absprachen sind zwar zulässig. Doch
wenn es zu einem Streitfall kommt, steht im Zweifel Aussage gegen Aussage. Aus diesem Grund sind Vermieter
und Mieter mit einem schriftlichen Vertrag auf der sicheren Seite.
Ein Gewerbemietvertrag unterliegt dem Vertragsrecht, lässt sich jedoch relativ frei gestalten. Er kann zwischen
natürlichen Personen und juristischen Personen wie Kapital- oder Personengesellschaften abgeschlossen werden.
Handelt es sich bei Ihrem Mieter um eine juristische Person, muss eine natürliche Person als legitimer Vertreter
fungieren. In diesem Fall sollten Sie sich eine Vertretungsvollmacht dieser Person vorlegen lassen.
Folgende Aspekte sind im Gewerbemietvertrag zu klären:
Genaue Objektbeschreibung: Geben Sie neben der Adresse des Büros, das Sie
vermieten, die genauen Maße der Immobilie an. Dasselbe gilt für Nebenräume, die zur Gewerbeimmobilie
gehören.
Art der Miete: Legen Sie eine bestimmte Art der Miete fest. Man unterscheidet
zwischen Festbeträgen und variablen Mieten. Ein Festbetrag wird für die gesamte Mietdauer
festgeschrieben, jedoch selten vereinbart. Bei variablen Mieten handelt es sich um Umsatzmieten,
Staffel- und Indexmieten.
Nutzungszweck: Beschreiben Sie im Gewerbemietvertrag, für welche Zwecke der Mieter
die Immobilie nutzen darf. Beispielsweise als Anwaltsbüro, Arztpraxis, Restaurant oder Bäckerei. Die
Räume müssen sich jedoch für den vereinbarten Zweck eignen.
Zeitraum: Sie haben die Wahl, Ihre Büroräume befristet oder unbefristet zu vermieten.
Falls Sie sich für eine Befristung entscheiden, sollten Sie im Vertrag klären, ob es
Verlängerungsmöglichkeiten gibt und wie Mieter diese wahrnehmen können. Während befristete
Mietvertragsverhältnisse automatisch zum vereinbarten Termin enden, lassen sich unbefristete Verträge
nur durch eine Kündigung beenden. Ein Mietverhältnis über Geschäftsräume lässt sich sechs Monate zum
Ende eines Kalendervierteljahres kündigen. Das Schreiben muss spätestens am dritten Werktag des
entsprechenden Quartals eingehen. Anders als bei Wohnräumen müssen Eigentümer von Gewerberäumen kein
berechtigtes Interesse an der Vertragskündigung nachweisen.
Inventarverzeichnis: Wenn Sie neben dem Gebäude auch die Einrichtung mitvermieten,
sollten Sie ein Inventarverzeichnis als Anlage in den Mietvertrag einbinden.
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