Erste eigene Wohnung: Checkliste für Erstmieter
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Raus aus Hotel Mama, rein in die erste eigene Wohnung: Klingt gut, bedeutet aber einiges an Aufwand und Kosten. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Weg in die eigenen vier Wände.
„Solange du die Füße unter meinen Tisch stellst …“ – Wer in die erste eigene Wohnung zieht, muss sich diesen Spruch nicht länger anhören. Doch auf dem Weg dahin müssen angehende Mieter einige Hürden überwinden.
Die erste eigene Wohnung: Suchen und finden
Vier eigene Wände machen noch lange kein Zuhause. Damit sich angehende Mieter aber in der ersten eigenen Wohnung auf Dauer wohl fühlen, sollten sie sich vor der Suche einige Gedanken darüber machen, was ihnen beim Wohnen wichtig ist. Diese Fragen helfen, die Suche gezielter zu gestalten:
1. Wie viel Wohnung kann ich mir leisten?
Ein Kassensturz sollte der erste Schritt sein. Denn so schön Wohnungen in den Anzeigen auch aussehen, wer die Miete nicht zahlen kann, ist am Ende eher deprimiert. Wer in den Suchkriterien aber sein Limit für die Miete eingibt, bekommt auch passende Ergebnisse. Dabei muss bedacht werden: Es geht nicht nur um die Miete, auch Nebenkosten und Lebenshaltungskosten dürfen hierbei nicht vergessen werden.
Um herauszufinden, wie viel Geld zur Verfügung steht, müssen Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden. Meist wird die erste eigene Wohnung bezogen, wenn die Ausbildung oder ein Studium ansteht, womit in der Regel nur ein sehr geringes Einkommen verbunden ist. Studierende und Auszubildende haben hier die Möglichkeit ihre finanziellen Mittel vom Staat aufbessern zu lassen – mittels Schul- und Heimbeihilfe oder Studienbeihilfe.
Wer Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezieht, kann unter bestimmten Voraussetzungen vom jeweiligen Amt der Landesregierung eine Wohnbeihilfe erhalten. Je nach Bundesland können die Voraussetzungen dafür unterschiedlich geregelt sein.
Übrigens: Prinzipiell können erst Volljährige, die über 18 Jahre alt sind, einen Mietvertrag abschließen. Doch Jugendliche über 14 Jahren dürfen das auch, sofern eine der beiden Bedingungen erfüllt ist:
- Sie haben das Einverständnis der Eltern oder der Erziehungsberechtigten oder
- Ihr regelmäßiges Einkommen und eventuell der Familienbeihilfe ist so hoch, dass sie sich die monatlich zu zahlende Miete gut leisten können
2. Lieber allein oder in einer WG?
Eine Wohnung allein zu mieten, kann eine große finanzielle Belastung sein. Da ist eine Wohngemeinschaft vielleicht die bessere Lösung. Denn dort wird die Miete für die Gemeinschaftsräume wie Küche, Bad und Wohnzimmer geteilt. Doch nur wer dazu bereit ist auch Kompromisse einzugehen, sollte sich für ein Leben in der WG entscheiden. Wer allein wohnt, muss sich hingegen mit niemandem absprechen.
3. Wie soll die Wohnung sein?
Wohnung ist ja nicht gleich Wohnung. Wer sich auf die Suche nach einer neuen Wohnung begibt, sollte wissen, was er sucht. Lieber urban oder ländlich? Mit Garten oder Balkon? Lieber Dach- oder Erdgeschoss? Muss das Bad über ein Fenster und/oder eine Badewanne verfügen? Auch die Größe, die Anzahl der Zimmer und der Schnitt spielen eine wichtige Rolle. Wer einen Hund oder eine Katze hat oder haben möchte, sollte dies im Vorfeld in die Suche mit einbeziehen. Ebenso sollte geklärt sein, ob ein Stellplatz oder eine Garage nötig ist.
Wohnung gefunden: Vermieter überzeugen
Ist bei der Suche die ein oder andere potenzielle Wohnung dabei, müssen Mietinteressenten sich beim Anbieter – das ist entweder der Vermieter selbst oder ein Verwalter beziehungsweise Makler, der im Auftrag des Vermieters nach Mietern sucht – melden. Der nächste Schritt ist dann in der Regel die Wohnungsbesichtigung. Dabei haben angehende Mieter die Gelegenheit, eigene Fragen zu stellen und so alles Wichtige über die Wohnung zu erfahren.
Mietinteressenten sollten bei der Besichtigung genau hinsehen, in welchem Zustand die Wohnung ist – zum Beispiel, ob es Kratzer im Parkett gibt, Türgriffe defekt sind oder es durchs Fenster zieht. Mängel sollten sofort angesprochen und gegebenenfalls später im Wohnungsübergabeprotokoll schriftlich festhalten werden.
Außerdem sollten Mietinteressenten auch darauf achten, ob der Schnitt und Größe der Wohnung zu den eigenen Bedürfnissen passen, und ob Gegebenheiten vorhanden sind, die sie auf Dauer stören könnten – wie das Geräusch vorbeifahrender Fahrzeuge, das laut durch die Wände dringt, oder dass in bestimmte Zimmer nachmittags kaum Sonne hineingelangt. Damit bei den vielen Eindrücken nichts übersehen oder vergessen wird, lohnt es sich oft, eine zweite Person mitzunehmen.
Im Laufe der Wohnungsbesichtigung werden dem Mietinteressenten oft Fragen gestellt. Manche Vermieter lassen zudem eine sogenannte Mieterselbstauskunft ausfüllen, wozu Mietinteressenten allerdings nicht verpflichtet sind. Oftmals verringern sich jedoch die Chancen, wenn darauf verzichtet wird. Es gibt jedoch Fragen, auf die Mieter auch nicht ehrlich antworten müssen – wie zum Beispiel sexuelle Vorlieben oder eine Religionsangehörigkeit.
Ein Mietanbot ist verbindlich
Wer vom Vermieter ein Mietanbot zum Unterzeichnen bekommt, sollte aufpassen. Denn mit der Unterschrift verpflichten sich Mietinteressenten die Wohnung zu dem Mietzins, der im Anbot steht, zu mieten. Zurücktreten kann davon in der Regel nur noch der Vermieter, der nicht verpflichtet ist, ein Mietanbot anzunehmen. Erst mit der Zustimmung des Vermieters gilt der Mietvertrag als abgeschlossen.
Aber: Wer gleich bei der ersten Wohnungsbesichtigung überrumpelt wird und das Mietanbot unterzeichnet, kann davon noch zurücktreten. Hier mehr darüber erfahren, was bei Mietanboten zu beachten ist.
Mietvertrag und Wohnungsübergabe
Wenn der Vermieter sich für einen Mietinteressenten entschieden hat, darf er noch ein paar weitere Informationen abfragen, wie zum Beispiel zur finanziellen Situation. Neben Gehaltsnachweisen wird hierfür auch oft eine Bonitätsauskunft verlangt. Zwar sind Mietinteressenten nicht verpflichtet, diese Information preiszugeben. In der Praxis erhöht die Vorlage einer solchen Auskunft aber meist die Chance auf eine Zusage des Vermieters.
Sind alle Formalien geklärt und Mietinteressent und Vermieter sich einig, geht es an die Unterzeichnung des Mietvertrages. Die wichtigsten Informationen in Kürze:
- Höhe der Mietkaution: Generell ist eine Kaution von bis zu sechs Bruttomieten erlaubt, drei Monatsmieten sind die übliche Höhe. Es sind aber auch Ausnahmen möglich.
- Betriebskosten:Im Mietvertrag kann geregelt werden, dass diese in Form einer monatlichen Pauschale gezahlt werden, unabhängig davon, ob die Kosten höher oder niedriger sind. Oder Mieter zahlen einen pauschalen Standardwert, der einmal im Jahr abgerechnet wird.
- Befristet oder unbefristet:Es muss im Mietvertrag geregelt sein, ob der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit oder über einen festgelegten Zeitraum geschlossen wird.
- Renovierungsvereinbarungen: oft ungültig – wird ein Formularmietvertrag verwendet, müssen Mieter bei Auszug nicht ausmalen (OG, Az.: 6 Ob 104/091).
Wer zuvor ein Mietanbot unterschrieben hat, sollte beide Verträge nebeneinanderlegen und schauen, ob die Angaben des Mietanbots auch mit dem Mietvertrag übereinstimmen. Denn auf Abweichungen – etwa einen höheren Mietzins– muss der Mieter nicht eingehen.
Bei der Wohnungsübergabe bekommt der Mieter die Schlüssel für die Wohnung überreicht und sollte zusammen mit dem Vermieter noch einmal Raum für Raum die Wohnung durchgehen. Die Anzahl der Schlüssel, die Zählerstände (Gas, Wasser, Strom) und etwaige Mängel in der Wohnung sollten sie in einem Wohnungsübergabeprotokoll festhalten.
Umzug organisieren
Viele junge Mieter stemmen ihren Umzug aus eigener Kraft: Das schont zwar nicht die Muskeln, und kostet Zeit – dafür spart man aber oft Geld. Mit nur wenigen schweren Möbeln und ein paar hilfsbereiten Freunden kann man so oft einfacher umziehen. Ist der neue Wohnort jedoch weiter entfernt, oder die Wohnung liegt im vierten Stock, können Mieter sich mit einem Umzugsunternehmen viel Aufwand sparen.
Erste eigene Wohnung: Ersteinrichtung planen
Mikrowelle, Dosenöffner, Handtücher: Oft merkt man erst in der neuen Wohnung, dass etwas fehlt – nämlich gerade dann, wenn man es braucht. Daher lohnt es sich, vor dem Einzug eine Bestandsaufnahme zu machen. Wer mit seinem Partner zusammen zieht oder in eine Wohngemeinschaft, sollte mit seinen künftigen Mitbewohnern absprechen, wer was mitbringt und was noch fehlt.
Ein Herd und ein Kühlschrank machen noch lange keine Küche. Wer richtig kochen und backen will, braucht neben Töpfen und Pfannen viele weitere Küchenutensilien. Sollen auch Gäste mitessen, sollte ausreichend Geschirr für alle vorhanden sein. Geschirrsets werden daher in der Regel für vier oder sechs Personen angeboten.
Auch in anderen Räumen ist eine gewisse Grundausstattung ratsam. Was tatsächlich gebraucht wird, ist aber sehr individuell.
Etwas, was in einem gut sortierten Haushalt auf keinen Fall fehlen sollte, ist eine Grundausstattung Werkzeug. Um sich hier im Baumarkt nicht zu verzetteln, lohnt es sich oftmals, bereits gepackte Werkzeugkoffer zu kaufen. Doch Achtung! Genau hinschauen, was darin enthalten ist, damit am Ende nicht viel zu viel gezahlt wird.
Behörden und Versicherungen
Kaum sind die Kisten in der neuen Wohnung, folgt der Papierkram. Wer seinen Hauptwohnsitz wechselt, muss sich innerhalb von drei Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. In der Regel ist dafür das Gemeindeamt zuständig, in Statuarstädten wie beispielsweise Salzburg, ist es der Magistrat. Mieter können sich persönlich oder postalisch anmelden. Dafür benötigen sie lediglich ein Meldezettel-Formular, das sie zum Beispiel auf help.gov.at herunterladen können. Für das Anmelden des Wohnsitzes müssen sie nichts zahlen.
Hinzu kommt weiterer Aufwand: wer zum Beispiel ein Auto hat, muss auch das ummelden. Auch Versicherungen, Handyverträge/Telefonanbieter oder die Hausbank müssen über die neue Adresse informiert werden.
Wer in seine erste eigene Wohnung zieht, muss sich gezwungener Maßen auch mit dem Thema Versicherungen beschäftigen. Folgende Versicherungen sollten nach dem Einzug abgeschlossen werden:
- Private Haftpflicht: Eine private Haftpflichtversicherung deckt alle Schäden ab, die anderen zugefügt werden. Beispielsweise auch Schäden, die beim Umzug passieren, wie ein Kratzer an der Wand im Treppenhaus.
- Haushaltssversicherung: Die Hausratsversicherung deckt alle Schäden von „beweglichen“ Gegenständen in der Wohnung – also Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und auch Bargeld – ab, die durch äußere Einwirkung wie Sturm, Feuer oder auch Blitzeinschlag verursacht werden. Ebenfalls enthalten ist in der Regel eine Glasversicherung und oftmals auch gleich eine Privathaftpflichtversicherung.
Umzug von der Steuer absetzen: Dann ist es möglich
Ein Umzug aus beruflichen Gründen kann von der Steuer abgesetzt werden. Das betrifft folgende Kosten:
- Pack- und Transportkosten
- Handwerkskosten zur De- beziehungsweise Montage von Möbeln
- Fahrtkosten zur Wohnungssuche und Übersiedlung
- Maklerkosten für die Wohnungssuche am neuen Dienstort
- Mietkosten für die alte Wohnung nach Auszug während der Kündigungsfrist
Caroline Schiko
16.07.2021