Die 7 wichtigsten Mieterpflichten

Lesermeinungen:  

(9)

Mieter haben viele Rechte – aber auch Pflichten. Von der Mietkaution über Mängel an der Mietsache bis hin zu notwendigen Reparaturen: Diese Mieterpflichten sollten sie beachten, damit das Mietverhältnis reibungslos abläuft.

Mieterpflichten, Mieter, Pflichten, Foto: istockphoto.com/monkeybusinessimages
Mieterpflichten: Wer eine Wohnung mietet, muss sich an viele Regeln halten. Foto: istockphoto.com/monkeybusinessimages

Verträge verpflichten – das gilt auch und insbesondere für Mietverträge. Denn neben vielen Rechten haben Mieter auch einige Pflichten. Die sieben wichtigsten Mieterpflichten im Überblickt.

Mietkaution zahlen

Grafik: immowelt.at

Gleich zu Beginn des Mietverhältnisses steht der Mieter in der Pflicht, eine Mietkaution zu zahlen, sofern diese vertraglich vereinbart wurde. Deren Höhe muss gemäß einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Mietsache stehen. Generell erlaubt ist eine Kaution von bis zu sechs Monatsmieten, Ausnahmen sind möglich, wenn ein erhöhtes Sicherungsbedürfnis besteht, es sich also beispielsweise um ein Mietobjekt mit besonders luxuriöser Ausstattung handelt. Wenn der Mieter die Kaution nicht auf einmal zahlen kann, kann er den Vermieter um eine Ratenzahlung bitten – einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht.

Link-Tipp

Was Vermieter mit der Kaution machen dürfen und worauf Mieter bei der Rückzahlung achten sollten, haben wir in diesem Artikel zum Thema Mietkaution zusammengefasst.

Pünktlich Miete zahlen

Grafik: immowelt.at

Die Hauptpflicht des Mieters besteht darin, regelmäßig und pünktlich seine Miete zu bezahlen. Wann er das genau muss, ist in der Regel im Mietvertrag vereinbart. Verletzt er hierbei seine Pflicht, muss er im schlimmsten Fall mit der sofortigen Kündigung rechnen. Diese ist gemäß § 1118 ABGB möglich, wenn der Mieter mehr als eine Monatsmiete im Rückstand ist.

Mängel melden

Grafik: immowelt.at

Ein Mieter hat nicht nur das Recht, dass der Vermieter Mängel beseitigt, sondern auch die Pflicht, Mängel zu melden. Macht er das nicht und es entstehen deshalb Folgeschäden, kann er unter Umständen sogar zu Schadensersatz verpflichtet sein.

Link-Tipp

Wie Mieter ihren Vermieter korrekt auf Mängel hinweisen, haben wir in diesem Artikel zur Mängelanzeige zusammengefasst.

An die Hausordnung halten

Grafik: immowelt.at

Zu den Mieterpflichten gehört auch gegenseitige Rücksichtnahme. Insbesondere beim Thema Lärm sollten Mieter dies beherzigen. Es gibt kein Recht, ab und an laut zu feiern und Musik in Disco-Lautstärke ist ebenfalls nicht akzeptabel. Auch in anderer Hinsicht gilt es, auf die Belange anderer Hausbewohner Rücksicht zu nehmen: So ist beispielsweise das Treppenhaus kein Ort, um Unrat aufzubewahren. Besonders schwere Verfehlungen können hierbei die Kündigung zur Folge haben.

Link-Tipp

In einem weiteren Artikel haben wir für Sie zusammengefasst, was die Hausordnung regeln darf – und welche Regelungen Mieter nicht hinnehmen müssen.

Heizpflicht

Grafik: immowelt.at

Mieter sind zwar nicht explizit gesetzlich verpflichtet, die Heizung im Winter laufen zu lassen. Durch ihr Verhalten darf aber gleichzeitig auch kein Schaden an der Mietsache entstehen. Bildet sich wegen einer schlecht oder nicht beheizten Wohnung Schimmel oder friert gar ein Rohr ein, muss der Mieter im schlimmsten Fall Schadensersatz leisten.

Untermieter oder Umbauten: Vermieter fragen

Grafik: immowelt.at

Der Mieter kann in seiner eigenen Mietwohnung nicht in allen Belangen schalten und walten wie er möchte. Einen Untermieter darf der Mieter beispielsweise in vielen Fällen nicht ohne Erlaubnis des Vermieters in die Wohnung ziehen lassen – das regeln zahlreiche Mietverträge. Immer dann, wenn eine Wohnung zum überwiegenden Teil weiterhin vom Hauptmieter selbst genutzt wird, ist eine Untervermietung zwar teilweise auch ohne Zustimmung des Vermieters möglich. Es empfiehlt sich aber eine vorherige Absprache, um ein gutes Verhältnis zu wahren.

Auch wenn ein Mieter größere Ein- und Umbauten in der Wohnung vornehmen will, darf er das nur nach Erlaubnis des Vermieters. Das gilt selbst dann, wenn der Mieter auf eigene Kosten das Bad sanieren will, denn sämtliche Einbauten sind Eigentum des Vermieters. Kleinere Änderungen wie die farbliche Gestaltung der Wände darf der Mieter allerdings ohne Rückfrage vornehmen.

Link-Tipp

In diesem Artikel können Sie nachlesen, welche Veränderungen in der Mietwohnung nicht erlaubt sind und wann Mieter ihre Mietwohnung selbst renovieren dürfen.

Reparaturkosten bei übermäßigem Verschleiß übernehmen

Grafik: immowelt.at

Sind Renovierungen wegen eines normalen Verschleißes notwendig, ist in vielen Fällen der Vermieter zuständig. Bei übermäßigem Verschleiß sieht das jedoch anders aus: Wenn ein neuer und hochwertiger Teppichboden schon nach ein oder zwei Jahren hinüber ist, muss der Mieter für den Schaden haften.

Link-Tipp

Tapezieren, ausmalen, zuspachteln: Lesen Sie hier, wann Mieter renovieren müssen.


Ihre Meinung zählt

(9)
4.6 von 5 Sternen
5 Sterne
 
8
4 Sterne
 
0
3 Sterne
 
0
2 Sterne
 
0
1 Stern
 
1
Ihre Bewertung:

Neuen Kommentar schreiben

1 Kommentar

aYlNlfdX am 04.08.2024 10:35

1

auf Kommentar antworten