Mietzinsminderung bei defekter Heizung
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Die Horrorvorstellung im Winter: Draußen hat es Minusgrade und die Heizkörper in der Mietwohnung bleiben kalt oder werden nicht richtig warm. So mindern Mieter ihre Miete bei Heizungsausfall richtig.
Das Wichtigste bei Heizungsausfall in Kürze
- Mieter müssen eine kaputte Heizung unverzüglich dem Vermieter melden.
- Fällt die Heizung länger aus und werden die als normal geltenden Zimmertemperaturen zwischen 18 und 22 Grad nicht mehr erreicht, können Mieter unter Umständen den Mietzins mindern.
- Wie hoch die Mietzinsminderung bei Heizungsausfall ausfallen kann, hängt vom Einzelfall ab und kann zwischen 20 und 100 Prozent bei totalem Heizungsausfall liegen.
- Wollen Mieter ihren Mietzins wegen der defekten Heizung mindern, sollten sie ein Schadensprotokoll anlegen und eine ordentliche Mängelanzeige verfassen.
Kann ich den Mietzins bei Heizungsausfall mindern?
Ist die Heizung kaputt, hat der Mieter fast immer ein Recht auf Mietzinsminderung – und zwar prinzipiell ab dem ersten Tag. Orientieren können Mieter sich dabei an der als normal geltenden Zimmertemperatur zwischen 20 und 22 Grad Celsius. In Schlafzimmern, dem Flur und nachts darf die Temperatur auf bis 18 Grad sinken.
So sollten Mieter bei Heizungsausfall vorgehen:
- Der Mieter muss den Heizungsausfall unverzüglich – und am besten per schriftlicher Mängelanzeige – dem Vermieter mitteilen, sodass dieser die Heizung reparieren kann.
- „Laut Allgemeinem Bürgerlichen Gesetzbuch kann der Mieter ab dem Zeitpunkt, wo er die Wohnung nicht mehr ohne Einschränkungen nutzen kann, den Mietzins reduzieren“, sagt Mag. Barbara Walzl-Sirk, Bundesobfrau des Mieterschutzverbands.
- Die Arbeiterkammer empfiehlt, den Schaden schriftlich anzuzeigen und weiterhin den vorgeschriebenen Mietzins zu zahlen, aber ausdrücklich unter Vorbehalt.
- Im gleichen Schreiben sollten Mieter darauf verweisen, dass ihnen bereits ab Beginn der Beeinträchtigung per Gesetz eine Mietzinsminderung zusteht.
Link-Tipp: Einen Musterbrief für eine Mietzinsreduktion bei defekter Therme kannst du auf den Seiten der Arbeiterkammer herunterladen.
Achtung: Ein Recht auf Mietzinsminderung besteht nur, wenn die Wohnung auch tatsächlich kalt bleibt. „Also nur dann, wenn der Mieter die Wohnung nicht mit anderen Hilfsmitteln beheizt“, so Walzl-Sirk. „Heizt der Mieter beispielsweise elektrisch, kann er die Miete nicht mindern, dafür aber den Strommehrverbrauch vom Vermieter verlangen“, sagt die Expertin.
Wie schnell muss der Vermieter die kaputte Heizung reparieren?
Der Vermieter muss unverzüglich reagieren und gegebenenfalls auch eine Fachfirma einschalten. Er ist für die Reparatur zuständig und muss auch die Kosten tragen.
Praxis-Tipp: Vor der Mängelanzeige oder gar einer Mietminderung wegen Heizungsausfall sollten Mieter immer das Gespräch mit dem Vermieter suchen.
Vorsicht: Wer den Mietzins zu stark oder ohne Grund mindert, geht ein Risiko ein! Im Extremfall kann der Vermieter den Mietvertrag sogar kündigen, wenn der Mieter einen unverhältnismäßig hohen Betrag von seiner Miete abzieht oder aus sonstigen Gründen die Mietzahlung zu Unrecht kürzt.
Sollte ich die Heizung selbst reparieren lassen?
Wenn der Vermieter nicht erreichbar ist, weil er beispielsweise im Urlaub ist oder den Hilferuf seines Mieters ignoriert, ist es sinnvoll, dem Vermieter eine angemessene Frist für die Reparatur zu setzen. Gesetzlich ist nicht festgelegt, wie lang diese sein darf. Gemeinhin wird aber eine Frist von drei oder vier Tagen als angemessen betrachtet. „Wenn der Vermieter dann nicht reagiert und man die Therme selbst reparieren muss, kann man die Kosten vom Vermieter zurückverlangen“, sagt Mag. Barbara Walzl-Sirk, Bundesobfrau des Mieterschutzverbands.
Achtung: Wenn der Vermieter nachweisen kann, dass der Mieter selbst für den Heizungsdefekt verantwortlich ist, kann er verlangen, dass dieser auch die Kosten für die Reparatur übernimmt. Je nach Kosten der Reparatur und Deckungssumme springt unter Umständen dann die Haftpflichtversicherung des Mieters für den Schaden ein, sofern dies mitversichert ist.
Ist eine rückwirkende Mietzinsminderung möglich?
Eine Mietzinsminderung ist in der Regel nur dann möglich, wenn der Vermieter über den Mangel informiert wurde. Wer einen Mangel eine längere Zeit hinnahm und dem Vermieter nicht meldete, kann sein Recht auf Mietminderung verwirken. Eine rückwirkende Mietminderung ist allerdings in manchen Fällen dennoch möglich.
Wenn beispielsweise am Samstag die Heizung ausfällt und der Vermieter ist erst ein paar Tage später erreichbar, so ist die Minderung ab Samstag zulässig.
Vorsorge für den Streitfall: Schadensprotokoll anlegen
Kommt es wegen dem Heizungsausfall zum gerichtlichen Streitfall oder ist der Vermieter länger nicht erreichbar, sollte der Mieter – vor allem bei einer Mietzinsminderung – den Heizungsausfall beweisen können. Dazu kann er eine detaillierte Auflistung, etwa ein Schadensprotokoll, anlegen. Der Mieter kann so auch noch einige Zeit später genau belegen, wann oder wie lange die Heizung ausgefallen ist und auf welche Werte die Temperatur sank.
Ein weiterer Beweis könnte ein Protokoll des Installateurs sein, der bestätigt, dass die Heizung kaputt war. Vorhandene kaputte Teile der Heizung kann der Mieter zu Beweiszwecken aufbewahren. Gerechtfertigt sind allerdings nur Notmaßnahmen, nicht etwa der Austausch der gesamten Heizungsanlage.
Info: Auch im Sommer muss der Vermieter eine angemessene Temperierung der Wohnung gewährleisten. Werden länger als drei Tage nur Außentemperaturen von 12 Grad erreicht, muss er die Heizung anschalten.
Wie hoch kann die Mietzinsminderung bei Heizungsausfall sein?
Wie viel weniger Miete wegen einer kaputten Heizung angebracht ist, hängt vom Einzelfall ab. Das Landesgericht für Zivilrechtsachen Wien hat beispielsweise entschieden, dass bei einer komplett defekten Heizung im Februar eine einhundertprozentige Mietzinsminderung möglich ist (Az.: 39 R 27/15g-39). In einer anderen Entscheidung hat das gleiche Gericht bei einer schlecht regulierbaren Heizleistung eine zwölfprozentige Mietzinsminderung anerkannt, wenn dadurch im zentralen Wohnbereich nur eine Temperatur um 17 bis 18 Grad möglich war.
Egal wie hoch die Mietzinsminderung ausfällt, sie kann immer anteilig von der gesamten Monatsmiete inklusive Betriebskosten abgezogen werden – allerdings nur für jene Tage, an denen die Heizung nicht funktioniert hat.
Rechenbeispiel zur Mietzinsminderung bei defekter Heizung
Die Gesamtmiete einer Zwei-Zimmer-Wohnung beträgt 600 Euro monatlich. An zehn Tagen des Monats November wird es nur 15 Grad warm. Der Mieter mindert die Miete daraufhin um 40 Prozent. Es gilt nun, zunächst die Miete für einen Tag auszurechnen. Hierzu wird die Warmmiete durch die Monatstage geteilt:
600 Euro
/ 30 Tage
__________
= 20 Euro pro Tag
Im Anschluss wird dieser Betrag mit der Anzahl der Tage multipliziert, an denen es in der Wohnung zu kalt war:
20 Euro
x 10 Tage
__________
= 200 Euro
40 Prozent dieses Betrags können nun von der gesamten Warmmiete abgezogen werden:
600 Euro
– 80 Euro
__________
= 520 Euro
Der geminderte Mietzins beträgt für den Monat November also noch 520 Euro.
Andreas Steger
15.12.2022