Heizkostenzuschuss: So entlastet dich der Staat
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Hohe Energiepreise belasten die Bürger erheblich. Mit dem Heizkostenzuschuss verteilt der Staat die hohen Gewinne von Energiekonzernen an die Bürger. Doch nicht alle bekommen dasselbe.
Heizkostenzuschuss: In Kürze
- Die Mittel des Heizkostenzuschusses werden jährlich vom Bund festgelegt.
- Der Heizkostenzuschuss wird vom jeweiligen Bundesland ausgezahlt.
- Der Antrag auf Heizkostenzuschuss kann bei der jeweiligen Gemeinde oder dem zuständigen Sozialamt gestellt werden.
- Ziel des Heizkostenzuschusses ist es, Energiearmut zu bekämpfen und die Lebensqualität von Haushalten mit geringem Einkommen zu verbessern.
Was ist der Heizkostenzuschuss?
In Österreich ist der Heizkostenzuschuss neben der Mietpreisbremse und dem Klimabonus eine weitere staatliche Unterstützung, die dazu dient, einkommensschwache Haushalte bei den Wohnkosten zu entlasten. Der Heizkostenzuschuss wird in Form einer finanziellen Zuwendung gewährt. Berechtigte Haushalte erhalten einen bestimmten Betrag vom Bundesland, um die Belastungen durch Heizkosten zu mildern.
Wie hoch ist der Heizkostenzuschuss?
Die genauen Bedingungen und die Höhe des Zuschusses können sich von Bundesland zu Bundesland und von Jahr zu Jahr ändern. Während im Burgenland theoretisch bis zu 2000 Euro möglich sind, sind es in Niederösterreich maximal 225 Euro. Eine Übersicht (Stand: 10. Jänner 2024):
Region | 22/23 | 23/24 |
---|---|---|
Burgenland | bis 2000 Euro | bis 2000 Euro |
Kärnten | 110 bis 180 Euro | 210 bis 280 Euro inklusive 100 Euro Energiebonus |
Niederösterreich | 150 Euro, plus 50 Euro je Person | 225 Euro |
Oberösterreich | 200 Euro | 200 Euro |
Salzburg | 600 Euro | 600 Euro |
Steiermark | 340 Euro | 400 Euro |
Tirol | 250 Euro | nicht veröffentlicht |
Vorarlberg | 330 Euro | bis 500 Euro |
Wien | 200 Euro | bis 500 Euro |
Wie bekomme ich den Heizkostenzuschuss?
Anspruchsberechtigt sind:
- Personen mit geringem Einkommen
- Personen mit Wohnsitz in Österreich
- Personen, die selbst für die Kosten des Wohnens aufkommen müssen
- Personen, die keine andere Förderung für die Deckung der Heizkosten erhalten
- EU-Ausländer haben ebenfalls Anspruch auf den Heizkostenzuschuss, wenn sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.
- Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel brauchen:
- „Daueraufenthalt-EU“ gemäß § 45 NAG oder
- “Daueraufenthalt-EU” eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufenthaltstitel gemäß § 49 NAG
Was zählt nicht als Einkommen?
- Familienbeihilfe, Familienzuschüsse, Familienbonus Plus, Kinderabsetzbeträge
- Studienbeihilfen
- Pflegegelder, Kinderpflegegelder
- Zuschüsse im Rahmen der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung oder zu sonstiger ambulanter Pflege
- Opferrenten nach dem Opferfürsorgegesetz
- Grundrenten für Beschädigte nach dem Kriegsopferversorgung- und Heeresversorgungsgesetz
- Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt)
- Spesenvergütungen, Diäten und Kilometergeld
- Unterhaltszahlungen bis zu einem Betrag von 200 Euro pro Unterhalt empfangender Person
Alle anderen Einkünfte gelten als Einkommen. Darunter zählen auch Miet- und Pachteinkünfte. Sie sind durch aktuelle Unterlagen wie Pensionsbescheide, Gehaltszettel, Lehrlingsentschädigungen, Pflegekarenzgeld, Wohnbeihilfenbestätigung oder Kontoauszüge zu belegen.
Was sind die Voraussetzungen für den Heizkostenzuschuss?
In den 9 Bundesländern sind die Bedingungen für den Heizkostenzuschuss unterschiedlich, beispielsweise sind die Einkommensobergrenzen andere. Oder es liegen weitere Berechnungsmethoden abhängig vom Heizverhalten zu Grunde. Tirol hat für die Saison 23/24 noch keine Angaben veröffentlicht (Stand: 10. Jänner 2024).
Burgenland
Im Burgenland kann die Förderung Wärmepreisdeckel als Heizkostenzuschuss beantragt werden. Zugrunde liegt eine Berechnungsmethode, die sich am Heizverhalten sowie am Nettoeinkommen der Familien orientiert. Berechtigt sind Haushalte mit einem maximalen jährlichen Bruttoeinkommen von 63.000 Euro.
Einkommensgrenzen und Förderhöhe
- bis 23.000 Euro: 3 Prozent des Netto-Jahreshaushaltseinkommens
- bis 33.000 Euro: 4 Prozent des Netto-Jahreshaushaltseinkommens
- bis 43.000 Euro: 5 Prozent des Netto-Jahreshaushaltseinkommens
- bis 63.000 Euro: 6 Prozent des Netto-Jahreshaushaltseinkommens
Um einen Anreiz zum Energiesparen zu setzen, wird von 90 Prozent der Heizkosten ausgegangen. Anträge können vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden. Hier gibt es mehr Infos zum Wärmepreisdeckel im Burgenland und den Einkommensgrenzen.
Kärnten
Bezieher des großen Heizzuschusses erhalten in Kärnten 180 Euro. Bezieher des kleinen Heizzuschusses erhalten 110 Euro. Zusätzlich zum Heizzuschuss wird von Landesseite auch der Energiebonus 2023/2024 in Höhe von Euro 100 Euro gewährt. Die Antragstellung ist vom 2. Oktober 2023 bis einschließlich 29.03.2024 möglich.
Einkommensgrenzen für den großen Heizzuschuss 2023/2024:
- Alleinstehende: 1.160 Euro netto,
- Zwei-Personen-Haushalte: 1.680 Euro netto.
Einkommensgrenzen für den kleinen Heizzuschuss 2023/2024:
- Alleinstehende: 1.360 Euro netto,
- Zwei-Personen-Haushalte: 1.880 Euro netto.
Für jede weitere Person im Haushalt wird die Einkommensgrenze um 310 Euro angehoben, unabhängig ob kleiner oder großer Heizzuschuss.
Hier gibt es mehr Infos zur Heizkostenunterstützung in Kärnten.
Niederösterreich
In Niederösterreich gibt es einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/24 von 150 Euro. Außerdem wird eine Sonderförderung „NÖ Heizkostenzuschuss“ von 75 Euro gewährt.
Die Förderung kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom 20. Dezember 2023 bis 31. März 2024 beantragt werden.
Hier gibt es mehr Infos zu den Kriterien des Wohn- und Heizkostenzuschusses in Niederösterreich.
Oberösterreich
In Oberösterreich wird wie in der Saison 22/23 der „Heizkostenzuschuss OÖ“ in Höhe von 200 Euro pro Haushalt gezahlt.
Einkommensgrenze
- Einpersonenhaushalte: 17.700 Euro pro Jahr
- Mehrpersonenhaushalt: 25.000 Euro pro Jahr
Die Antragsfrist für die Saison 23/24 läuft vom 1. Februar bis 31. März 2024. Weitere Informtionen gibt es beim Land Oberösterreich. Ein Online-Formular wird bei Zeiten auf www.ooe.gv.at abrufbar sein. Anträge über die Gemeindeämter werden weiterhin möglich sein.
Salzburg
Um die finanziellen Mehrbelastungen für das Heizen in der kalten Jahreszeit auszugleichen, werden Salzburger mit einem einmaligen Zuschuss von 600 Euro unterstützt. Die Antragsfrist läuft von 1. Jänner 2024 bis 30. September 2024.
Einkommensgrenze
- Alleinlebende: 1.392 Euro
- Ehen/eingetragene Partnerschaften/etc.: 1.820 Euro
Die Einkommensgrenze erhöht sich:
- Für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfenbezug um 385 Euro.
- Für jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfenbezug um 621 Euro.
- Für jede weitere erwachsene Person im Haushalt um 621 Euro.
Mehr Infos zum Wohn- und Heizkostenzuschuss in Salzburg.
Steiermark
Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark wird von 340 Euro auf 400 Euro erhöht. Der Heizkostenzuschuss kann von 2. Oktober 2023 bis 29. Februar 2024 in den entsprechenden Behörden beantragt werden.
Einkommensgrenzen
- Alleinlebende: 1.392 Euro
- Ehen/eingetragene Partnerschaften/etc.: 2.088 Euro
Die Einkommensgrenze erhöht sich:
- Für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind um 418 Euro.
Tirol
In Tirol gab es den Tirol-Zuschuss. Dieser beinhaltete Wohn- und Heizkostenzuschüsse für 2023 und betrug 250 Euro für berechtigte Haushalte. Für die Saison 23/24 sind noch keine neuen Informationen veröffentlicht worden.
Vorarlberg
Der neue Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 in Vorarlberg beträgt einmalig bis zu 500 Euro. Er kann vom 16. Oktober 2023 bis 16. Februar 2024 beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt über die Wohnsitzgemeinden und Bezirkshauptmannschaften. Wer Einkommen bis zu 400 Euro über die Einkommensgrenze hat, erhält einen entsprechend verminderten Heizkostenzuschuss (Ausschleifregelung).
Einkommensgrenzen Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024:
- 1-Personen-Haushalt 1.900 Euro (2.300 Euro)
- 2-Personen-Haushalt 2.800 Euro (3.200 Euro)
- 3-Personen-Haushalt 3.250 Euro (3.650 Euro)
- 4-Personen-Haushalt 3.650 Euro (4.050 Euro)
- 5-Personen-Haushalt 4.100 Euro (4.500 Euro)
- 6-Personen-Haushalt 4.500 Euro (4.900 Euro)
- 7-Personen-Haushalt 4.950 (5.350 Euro)
- Für jede weitere Person plus netto Euro 430 (plus Euro 530).
Alles weitere gibt es unter „Heizkostenzuschuss Vorarlberg“ oder beispielsweise auchf der Seite der Gemeinde Dornbirn.
Wien
Der Wiener Energiebonus in Höhe von 200 Euro konnte bis Ende Juni 2023 beantragt werden. Außerdem haben 550.000 Haushalte den Bonus im April automatisch ausgezahlt bekommen.
Für die Saison 2023/24 kann die “Energieunterstützung Plus” mit maximal 500 Euro beantragt werden. Das Geld fließt aber direkt an den Energieversorger und wird mit der Heizkostenrechnung verrechnet und somit nicht an die Kunden ausgezahlt.
Die Antragsfrist läuft bis 30. Juni 2024.
Welche Unterlagen eingereicht werden müssen gibt es auf der Seite der Stadt Wien.
Wie wird der Heizkostenzuschuss finanziert?
Der Heizkostenzuschuss wird aus Bundesmitteln finanziert. Die Mittel werden dem Sozialministerium zur Verfügung gestellt, das es dann an die Bundesländer weiterleitet. Die Bundesländer sind dann für die Auszahlung des Zuschusses an die Anspruchsberechtigten zuständig.
Für das Jahr 2023 wurden beispielsweise rund 500 Millionen Euro für den Heizkostenzuschuss bereitgestellt, wovon ein Großteil aus der Besteuerung von Zufallsgewinnen der Energieunternehmen kommt. Die Besteuerung von Zufallsgewinnen wurde im Dezember 2022 vom Nationalrat beschlossen. Sie soll dazu beitragen, die steigenden Heizkosten für Haushalte mit geringem Einkommen abzufedern.
Kilian Treß
15.01.2024