Grundbuchauszug anfordern: So geht´s

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Vor dem Kauf eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung sollten Käufer einen Grundbuchauszug anfordern und diesen genau lesen. Wie und wo Interessenten Grundbucheinsicht fordern können.

Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem alle dinglichen Rechte bezüglich einer Immobilie eingetragen sind. Grundbucheinsicht kann in Österreich jede Person ohne Grund oder berechtigtes Interesse nehmen. Das Grundbuch besteht aus:

  • dem Hauptbuch
  • dem Löschungsverzeichnis
  • Hilfsverzeichnissen
  • der Urkundensammlung
  • der Grundbuchsmappe

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist die Abschrift eines Teils des Grundbuchs. So ein Grundbuchauszug enthält alle relevanten Informationen zu einem Grundstück und ist wichtig für den Kauf von Grund und Boden. Alle Daten sind unverbindlich und gehören zum Kataster.

Wer darf Einsicht ins Grundbuch nehmen?

Wichtig ist der Grundbuchauszug vor allem für Käufer einer Immobilie - denn meist wollen Banken einen Grundbuchauszug über die jeweilige Immobilie, bevor sie einen Kredit bewilligen.
Vor dem Kauf einer Immobilie sollten Käufer einen Blick in das Grundbuch werfen oder Grundbucheinsicht fordern. In Österreich ist dafür kein besonderer Grund nötig, jeder Interessierte kann einen Grundbuchauszug anfordern.

Was steht im Grundbuch?

Ein Grundbuchauszug enthält alle relevanten Informationen zu einem Grundstück: Neben der Einlage und Einlagenzahl, die es zu jeder Liegenschaft gibt, enthält ein Grundbuchauszug außerdem:

  • Eingetragene Pfandrechte
  • Dienstbarkeiten, wie das Recht eines Nachbarn das Grundstück zu überqueren
  • Benützungsart des Grundstücks
  • Flächenausmaß der Immobilie
  • Die Adresse

Übrigens: Ist im Grundbuch ein Pfandrecht eingetragen, heißt das nicht unbedingt, dass es noch offene Verbindlichkeiten gibt. Die Immobilie kann trotzdem schuldenfrei sein.

Grundbuchauszug anfordern, Grundbuchauszug online bestellen, Foto: iStock.com / Pekic
Käufer sollten vor dem Kauf einer Immobilie einen Grundbuchauszug anfordern und diesen gründlich prüfen. Foto: iStock.com / Pekic

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchsauszug oder Auszüge aus den Hilfsverzeichnissen kosten bis zu 15 Euro. Die genauen Kosten hängen jedoch von der Art der Abfrage, dem Umfang und davon ab, bei welchem Anbieter der Grundbuchauszug angefordert wird. Abfragen nach bestimmten Anteilen oder einer bestimmten Wohnung liefern in der Regel einen kurzen Grundbuchsauszug und halten auch die Kosten in Grenzen:

AbfrageartKosten
Aktueller Grundbuchauszug3,76€
Aktueller Teilauszug (Abfrage des A-, B- oder C-Blattes einer Einlagezahl)2€
Abfrage der Urkundensammlung (je abgefragter Urkunde)1,17€
Abfrage historischer Einlagezahl (Verzeichnis der gelöschten Eintragungen)
der letzten fünf Jahre
1,88€
Abfrage historischer Einlagezahl (Verzeichnis der gelöschten Eintragungen)
zeitlich unbegrenzt
4,47€
Suche nach Kaufverträgen je Katastralgemeinde1,88€
Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis ohne Grundstücksadresse
(bis zehn Grundstücke)
3,76€
Mit Grundstücksadresse4€
Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis ohne Grundstücksadresse
(bis 100 Grundstücke)
13€
Mit Grundstücksadresse15€

Wie kann ich Grundbucheinsicht nehmen?

Um beim Kauf einer Immobilie auf der sicheren Seite zu sein, sollten Käufer einen Grundbuchauszug anfordern und prüfen. Die Grundbucheinsicht gewährt das zuständige Bezirksgericht, dort kann persönlich zu den Servicezeiten Grundbucheinsicht genommen oder schriftlich beantragt werden. Auch über das Internet haben Interessierte bei verschiedenen Verrechnungsstellen die Möglichkeit einen Grundbuchauszug anzufordern.

Grundbucheinsicht über das Internet

Über verschiedene Verrechnungsstellen kann ein Grundbuchauszug online angefordert werden. Interessenten können die Daten aus der Grundstücksdatenbank über das Internet abfragen und Daten aus dem Grundbuch und dem Kataster anfordern.

Seit 2006 werden auch die Urkunden des Grundbuchs elektronisch gespeichert und können ebenfalls über das Internet, wie Einträge aus dem Hauptbuch, abgefragt werden. Urkunden, die noch nicht elektronisch gespeichert sind, müssen weiter bei Gericht eingesehen werden.

Bei diesen vom Bundesministerium für Justiz autorisierten Verrechnungsstellen kann jede Person einen Grundbuchauszug anfordern:

www.grundbuch-auszug.at/produkte/grundbuchauszug
www.advokat.at
www.auszug.at/grundbuch
www.bundesdienste.at
www.firmenbuchgrundbuch.at
www.lexunited.com/services/grundbuchdatenbank
www.dienste.manz.at
www.uvst.at
www.registerauszug.at

Grundbucheinsicht vor Ort

Wer den Grundbuchauszug nicht im Internet oder beim zuständigen Gericht anfordern möchte, kann das Grundbuch auch vor Ort einsehen.

Grundbucheinsicht bei Gericht

Beim zuständigen Bezirksgericht werden Grundbuchauszüge angefordert und können vor Ort eingesehen werden. Einsicht erhalten Interessierte hier in das Hauptbuch, seine Hilfsverzeichnisse, zu gelöschten Eintragungen oder der aktuellen Grundbuchsmappe. Dafür werden die gewünschten Daten ausgedruckt.

Grundbuchauszüge werden persönlich oder schriftlich beim zuständigen Bezirksgericht angefordert.

Grundbucheinsicht beim Notar

Eine weitere Möglichkeit ist die Anforderung eines Grundbuchauszugs beim Notar. Dieser kümmert sich dann um die Besorgung des gewünschten Grundbucheintrags. Der Vorteil eines Grundbuchauszugs vom Notar ist, dass dieser den Grundbuchauszug gleich beglaubigen kann. Eine beglaubigte Abschrift des Grundbucheintrags ist zum Beispiel als Vorlage bei einigen Behörden oder der Bank nötig.

14.04.2022


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