Kostenlos Angebote für Ihren Umzug anfordern
Nach der erfolgreichen Wohnungssuche kommt der Umzug – und dabei gilt es jede Menge zu beachten. Zwischen Umzugskartons, Ummeldung und der Organisation der Helfer, kann leicht etwas vergessen werden. Mit diesen Tipps klappt das Übersiedeln stressfrei.
Ein Umzug ist oft mit viel Aufwand und somit auch Stress verbunden. Eine gute Planung ist daher das A und O. Mit diesen Tipps kann die Übersiedlung kommen.
Wenn nach dem erfolgreichen Besichtigungstermin endlich die neue Traumwohnung gefunden ist, sollten Mieter am besten gleich mit den Vorbereitungen für den Umzug beginnen und Fristen beachten: Die alte Wohnung muss rechtzeitig gekündigt werden. Es lohnt sich auch, zeitig einen Umzugstermin festzulegen und gleich Urlaub beim Arbeitgeber zu beantragen. Bei vielen Unternehmen gibt es Sonderurlaub fürs übersiedeln.
Bevor es in die neue Wohnung geht, muss natürlich die alte gekündigt werden. Schließlich hat niemand Lust, doppelt Miete zu zahlen. Bei der Wohnungskündig gilt es, verschiedene Fristen zu beachten. Diese stehen in der Regel im Mietvertrag. Ist dort keine Frist angegeben, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Für Mietverträge, die unter das Mietrechtsgesetz (MRG) fallen, gilt…
… bei befristeten Verträgen: Nach Ablauf des ersten Jahres kann der Mieter unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vorzeitig kündigen. Zuvor ist dies nicht möglich. Läuft der Mietvertrag ohnehin aus, endet der Vertrag automatisch. Eine Ausnahme gibt es für Mieter von Ein- und Zweifamilienhäusern. Diese können vor Ablauf der Frist nicht kündigen.
… bei unbefristeten Mietverträgen: Hier gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Monats. Ein Beispiel: Wer zum 31. August ausziehen will, muss spätestens bis 30. Juli seine Kündigung abschicken.
Für alle Mietverträge, die nicht unter das MRG fallen und bei denen keine individuellen Kündigungsfristen vereinbart wurden, beträgt die Kündigungsfrist im Regelfall einen Monat, kündbar ebenfalls jeweils zum Monatsende. Ausnahme: Falls die Miete in größeren Abständen bezahlt wird, also etwa für ein viertel Jahr, entspricht die Kündigungsfrist eben diesem Zeitraum – also einem viertel Jahr.
Wer die Wohnung wechselt, muss sich entscheiden, ob er für seinen Umzug die Hilfe von Freunden oder die Unterstützung durch ein professionelles Umzugsunternehmen in Anspruch nehmen will.
Freunde als Umzugshelfer sind im Normalfall um einiges günstiger als ein Umzugsunternehmen – in den meisten Fällen genügt eine Bestellung beim örtlichen Pizzalieferanten als Bezahlung. Problematisch wird es allerdings, wenn etwas zu Bruch geht. Eventuell muss dann die Haftpflichtversicherung eines Helfers einspringen – falls diese solche Schäden übernimmt.
Wer seine Übersiedlung in Eigenregie plant, muss sich natürlich auch selbst um einen Umzugswagen kümmern – am besten ist es hier, vorab zwei bis drei Angebote verschiedener Unternehmen einzuholen. Wer rechtzeitig im Voraus bucht, kann dabei sparen, denn die großen Autoverleiher bieten regelmäßig Sonderangebote an.
Keine Lust den Umzug selbst zu organisieren? Manche Umzugsunternehmen bieten Komplettumzüge in Wien und ganz Österreich an. Das hat natürlich den Nachteil, dass der Umzug insgesamt teurer wird. Allerdings übernimmt die Umzugsfirma dann je nach Angebot schon das Packen der Umzugskartons bis hin zum Aufbauen der Möbel in der neuen Wohnung. Auch hier sollten sich Umzugswillige jedoch über die Schadenshaftung informieren. Professionelle Möbelpacker haften zwar im Regelfall für entstandene Schäden – oft aber nur bis zu einer bestimmten Höhe. Manchmal sind auch besondere Wertgegenstände von der Haftung ausgenommen.
Ob nun mit privaten Helfern oder mit Umzugsservice – ohne Umzugskartons ist ein Umzug kaum denkbar. Wer viel Hausrat in die neue Wohnung schaffen muss, sollte sich aber überlegen, ob er die Kartons nicht lieber leihen möchte – denn große Kartons kosten im Baumarkt pro Stück schon rund drei bis vier Euro. Inzwischen gibt es im Internet etliche Händler, die Leihkartons anbieten – zu einem Preis, der meist deutlich unter dem Kaufpreis liegt. Auch hier gilt es natürlich, auf die Vertragsbedingungen zu achten. Für welchen Zeitraum können die Kartons gemietet werden und wie berechnen sich die Kosten: Pauschal oder nach Zeitraum? Und: Welcher Betrag wird fällig, wenn einer der Kartons kaputt geht?
Am meisten sparen Sie natürlich, wenn Sie Ihre Umzugskartons kostenlos bekommen – etwa über die Kleinanzeigen im regionalen Wochenblatt. Hier wollen häufig Inserenten ihre alten Kartons loswerden und bieten sie daher zu kleinen Preisen oder kostenlos an. Ähnliche Inserate finden sich auch im Internet.
Neben den Kartons werden für einen Umzug auch weitere nützliche Umzugsutensilien benötigt.
Folgende Dinge können bei einem Umzug hilfreich sein:
Ist die alte Wohnung gekündigt, sind alle Helfer informiert und der Transporter gemietet, kann der Umzugstag im Detail geplant werden.
Damit am Tag des Umzugs selbst alles bereit steht, sollten schon einige Tage zuvor die Kisten gepackt werden. Dabei kann man auch gleich einmal kräftig ausmisten.
Eine Übersiedlung bietet immer auch die Chance, sich von nicht mehr benötigten Gegenständen zu trennen. Entrümplung lautet das Stichwort. Alte Möbel und Sperrmüll können auf den Mistplätzen der Gemeinden entsorgt werden – je nach Mistplatz gibt es dabei eigene Annahmebestimmungen zur erlaubten Menge sowie eigene Öffnungszeiten.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Problemstoffen, die nicht über den normalen Müll entsorgt werden dürfen, weil sie sonst der Umwelt schaden könnten. Diese werden auf eigenen Problemsammelstellen gesammelt, die teilweise auf den Mistplätzen untergebracht sind. Zu den Problemstoffen gehören etwa alte Medikamente oder Speiseöle.
Wenn klar ist, was mit in die neue Wohnung soll und was auf den Müll wandert, geht es daran, die Umzugskartons zu packen. Es lohnt sich, dies sorgfältig und mit Bedacht zu tun – denn beim Auspacken im neuen Heim lässt sich so viel Kraft, Zeit und Mühe sparen.
Wer beim Umzug keine böse Überraschung erleben will, weil beispielsweise das Bett nicht mehr ins neue Schlafzimmer passt, sollte von Anfang an gut planen. Mit Zollstock und durchdachter Raumplanung lassen sich solche Überraschungen vermeiden.
Die größte Hilfe bei der Planung der neuen Räume ist der Möbelstellplan. Er hilft dabei, herauszufinden, ob das bisherige Haushaltsinventar auch Platz in der neuen Wohnung hat. Zudem dient er den Helfern als Orientierung – sie können die Teile der Möbel gleich dorthin legen, wo sie später auch aufgebaut werden sollen.
In fünf Schritten zum Möbelstellplan
1. Zunächst die Räume in der neuen Wohnung ausmessen. Dazu einfach provisorisch die Grundflächen der Zimmer sowie Wandflächen, Türen und Heizkörper festhalten.
2. Dann die so ermittelten Daten im Maßstab eins zu 100 auf Millimeterpapier übertragen. Das bedeutet: ein Meter entspricht auf dem Papier einem Zentimeter. Auch Dachschrägen berücksichtigen.
3. Jetzt die vorhandenen Schränke und Regale, Betten und Küchenteile ausmessen. Diese Daten dann auf ein Extrablatt Millimeterpapier ebenfalls im Maßstab eins zu 100 übertragen.
4. Die ausgeschnittenen Möbel nun auf den Plan der Wohnung legen. Dort lassen sie sich beliebig verschieben und ermöglichen so eine realistische Raumplanung.
5. Zum Schluss die Möbelmodelle mit ein bisschen Kleber auf dem Raumplan fixieren. Ausgehängte Kopien in den verschiedenen Räumen helfen den Möbelpackern bei der Orientierung.
Bevor die Möbel und der Hausrat in die neue Wohnung eingeräumt werden können, muss diese erst einmal vom Vermieter oder vom Makler übergeben werden. Auch dabei gibt es einiges zu beachten.
Bei der Übernahme der neuen Wohnung sollte auf jeden Fall ein Übergabeprotokoll erstellt werden. Darin werden etwaige Schäden in der Wohnung vermerkt – beispielsweise am Bodenbelag. So gibt es später keine Zweifel daran, wer Verursacher dieser Mängel ist. Idealerweise findet die Wohnungsübergabe mit einigen Zeugen statt. Diese sollten dann auch im Wohnungsübergabeprotokoll vermerkt werden.
Darüber hinaus sollten darin folgende Informationen enthalten sein:
Im Regelfall bringt der Vermieter das Wohnungsübergabeprotokoll mit. Informationen über ein korrektes Wohnungsübergabeprotokoll finden aber auch Mieter in diesem Artikel:
Mit der Checkliste zur Wohnungsübergabe von immowelt vergessen Sie keine wichtigen Inhalte.
Im Rahmen der Schlüsselübergabe übergibt der Mieter dem Vermieter üblicherweise auch die Kaution. Sie dient als Rücklage, falls es zu größeren Schäden an der Wohnung kommt. Üblich sind drei Bruttomonatsmieten, der Vermieter kann aber auch mehr verlangen. Der Oberste Gerichtshof vertritt die Ansicht, dass zwischen drei und sechs Monatsmieten angemessen sind. Wer in eine Eigentumswohnung oder das Eigenheim zieht, muss natürlich keine Kaution zahlen.
Die Kisten sind gepackt und die Wohnung übergeben? Dann kann der Umzug kommen.
Ein Umzug kann deutlich schneller vonstattengehen, wenn im Vorfeld eine bestimmte Aufgabenverteilung unter den Helfern festgelegt wird. So bietet es sich beispielsweise an, einen Helfer dafür bereitzustellen, den Hausrat aus dem Umzugswagen heraus an die anderen zu verteilen. Darüber hinaus sollten Helfer je nach ihren Fähigkeiten für bestimmte Aufgaben eingeteilt werden: Nicht jeder ist dafür geeignet, den schweren Kühlschrank zu tragen. Gleichzeitig sollten sich besonders handwerklich begabte Helfer damit beschäftigen, die Regale und Schränke aufzubauen sowie Lampen anzuschließen – daran rechtzeitig denken: Sonst geht die Sonne unter und alle Helfer sitzen im Dunkeln.
Gerade wenn Möbel und Hausrat in ein oberes Stockwerk getragen werden müssen, ist es nicht sinnvoll, wenn jeder Helfer immer den gesamten Weg geht – schneller geht es, wenn die Helfer Ketten bilden. Das bedeutet: Jeder Helfer gibt das, was er gerade trägt, immer an einen anderen weiter. So stehen sich die Helfer im Treppenhaus nicht gegenseitig im Weg herum.
Wenn alles in der neuen Wohnung angekommen und die Möbel aufgebaut sind, ist der Umzug allerdings noch nicht endgültig vorbei – noch gilt es einige Formalitäten zu erledigen.
Wer innerhalb Österreichs den Hauptwohnsitz wechselt, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden – und zwar innerhalb von drei Tagen nach Bezug der neuen Wohnung. Wer darauf verzichtet, riskiert eine Geldstrafe. Für die Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes ist das Gemeindeamt zuständig, in Statuarstädten wie Innsbruck oder Salzburg der Magistrat. In Wien ist das Magistratische Bezirksamt die zuständige Meldebehörde.
Bei der zuständigen Behörde kann man sich persönlich oder postalisch anmelden – hierzu ist lediglich ein Meldezettel-Formular notwendig. Dieses kann entweder bei help.gv.at heruntergeladen werden, liegt aber auch bei den zuständigen Meldebehörden aus und ist in einigen Trafiken erhältlich. Kosten oder Gebühren fallen dabei nicht an.
Bei einem Umzug muss gegebenenfalls auch das Auto umgemeldet werden – und zwar immer dann, wenn die neue Adresse im Zuständigkeitsbereich einer neuen Bezirksverwaltungsbehörde liegt. Dazu muss es zunächst bei der alten Zulassungsstelle ab- und dann bei der neuen angemeldet werden. Auch wenn der neue Hauptwohnsitz innerhalb des alten Bezirkssprengels liegt, muss die Übersiedlung der Zulassungsstelle aber zumindest bekannt gegeben werden und zwar binnen einer Woche nach der Adressänderung.
Neben den zuständigen Meldebehörden, gibt es noch weitere Institutionen, die über einen Umzug informiert werden müssen. Für die Endabrechnung mit dem Strom- und Gasanbieter müssen die entsprechenden Zähler abgerechnet werden. Wer an seinem neuen Wohnort einen neuen Energieversorger beauftragen will, muss darüber hinaus daran denken, seinen Vertrag rechtzeitig zu kündigen – Auskünfte über etwaige Kündigungsfristen gibt es beim Anbieter selbst.
Folgende Institutionen oder Unternehmen sollten ebenfalls über eine Adressänderung informiert werden:
Wer verhindern möchte, dass Post doch aus Versehen an die alte Adresse geliefert wird, kann einen Nachsendeauftrag bei der Österreichischen Post stellen. Dieser gilt zunächst für drei Monate und kostet knapp zwölf Euro – ein Nachsendeauftrag für Pakete kostet nochmal zusätzlich sieben Euro.
Ist die Übersiedlung geschafft, bietet es sich an mit den Helfern eine kleine Einzugsparty zu feiern – diese wollen zwar nicht unbedingt mit Geld, aber durchaus mit Essen und Getränken für ihre Dienste entlohnt werden. Davor sollte sich der neue Mieter oder Käufer aber unbedingt bei den neuen Nachbarn vorstellen – der guten Nachbarschaft wegen und vielleicht auch, um sie vor einer möglicherweise etwas lauteren Einzugsparty zu warnen.
Markus Grundmann 11.04.2022