Zu schön, um wahr zu sein: Gefälschte Wohnungsanzeigen erkennen
Lesermeinungen:
Schöne Wohnung, beste Lage, und dann auch noch unschlagbar günstig: Wer eine solche Anzeige liest, hat vielleicht einen Glücksgriff gelandet. Oder könnte auf eine gefälschte Immobilienanzeige hereinfallen. Auf der Suche nach Opfern, die sie abzocken können, lassen sich Betrüger immer wieder neue Methoden einfallen. Mit diesen Tricks können Wohnungssuchende sie entlarven.
Eine 100 Quadratmeter große Wohnung in der Wiener Innenstadt, frisch renoviert – und das für läppische 200 Euro Kaltmiete? Wer bei einer solchen Immobilienanzeige stutzig wird, hat guten Grund: Nur zu oft steckt dahinter ein Betrüger, und die vermeintliche Traumwohnung existiert gar nicht. Die Betrüger wollen an das Geld, E-Mailadressen oder Passwörter ihrer Opfer kommen. Die günstigen Wohnungen dienen nur als Lockmittel für verzweifelte Wohnungssuchende.
Dieses Problem ist weit verbreitet. Wer genau hinschaut, kann die Betrüger aber oft noch rechtzeitig erkennen.
Das sind die häufigsten Betrugsmaschen
Ihre dunklen Absichten verstecken die Betrüger meist hinter einem scheinbar seriösen Vorgehen. Das sind die häufigsten Maschen:
Vorkassebetrug und Vorabkaution
Der angebliche Eigentümer teilt dem Miet- oder Kaufinteressenten mit, dass er nicht zur Besichtigung kommen kann, weil er gerade im Ausland ist. „Dann wird der Betroffene von dem Betrüger aufgefordert, vorab Geld zu überweisen, damit er von ihm im Gegenzug den Wohnungsschlüssel erhält“, erklärt Dr. Rainer Albert Lassl MA, Rechtsanwalt für Medienrecht und Immobilienrecht in Wien und Graz. Meist erfolgt die Überweisung über Transferdienste wie Western Union oder Money Gram, bei denen sich die Spur des Geldes nicht nachverfolgen lassen. „Doch sobald das Geld überwiesen wurde, gibt es weder Schlüssel noch Besichtigungstermin.“
Vor einer Variante warnt zudem Sabrina Lücke aus dem Immowelt Support-Team: „Manche Anbieter verweisen auch auf andere Plattformen wie airbnb oder Roomlala, um seriöser zu erscheinen.“ Die jeweilige Plattform werde sich nach Überweisung der Kaution angeblich um das Zuschicken des Schlüssels oder gar des Mietvertrages kümmern – aber auch das ist eine Lüge. Dabei wird viel getan, um den Interessenten Seriosität vorzugaukeln: Ein Betrüger versendet zum Beispiel auch gefälschte Passkopien und E-Mails, die professionell den Auftritt einer Vermietungs-Plattform imitieren.
Sobald sie Geld im Voraus überweisen sollen, sollten bei Wohnungssuchenden die Alarmglocken klingeln. Geld sollten sie keinesfalls überweisen.
Rabatte bei Vorabmiete
Eine Variation der Vorabkaution ist die Masche der Vorabmiete. Dabei verspricht der Wohnungsanbieter dem Interessenten, dass er ihm beim Mietzins einen Nachlass gewährt, wenn dieser mehrere Monatsmieten im Voraus bezahlt. Allerdings existiert auch hier die Wohnung gar nicht. Sobald die Miete überwiesen ist, taucht der vermeintliche Anbieter ab.
Auch hier gilt: Keinesfalls Geld im Voraus überweisen.
Nachnahmebetrug
In manchen Fällen bieten die Betrüger an, den Schlüssel per Nachnahme zu schicken. Die Schlüssel, für die dann eine vereinbarte Nachnahmegebühr entrichtet werden soll, kommen zwar auch an, passen aber natürlich nicht ins Haustürschloss der Immobilie.
Auch hier gilt: Erst wenn man die Immobilie besichtig hat und einen Miet- oder Kaufvertrag unterschrieben hat, sollte man Geld zahlen – davor nicht.
Wohnungskautionsbetrug
Bei dieser Masche mietet der Betrüger ein fremdes Apartment an, das er als sein eigenes ausgibt. Er macht Fotos, einen Lageplan, schaltet eine Anzeige – und wartet darauf, dass ihm die Wohnungssuchenden in die Falle gehen. Wer sich meldet, bekommt auch prompt einen Besichtigungstermin. Kurz darauf folgt die Benachrichtigung, dass der Interessent die Wohnung bekommt. Alles, was er jetzt noch tun muss, ist drei Monatsmieten Kaution plus Ablöse im Voraus überweisen. Kaum ist das Geld überwiesen, ist der vermeintliche Vermieter aber auch schon über alle Berge.
Interessenten sollten die Kaution erst zahlen, wenn der Mietvertrag unterschrieben und die Schlüssel übergeben sind. Wer schon vorab Verdacht schöpft, kann sich zudem bei der Besichtigung den Ausweis des Maklers oder Vermieters zeigen lassen – und ihn so überprüfen.
Kostenpflichtige Listen
Hierbei geben sich die Betrüger als Makler aus und bieten den Interessenten gegen Geld Listen mit interessanten Wohnungsangeboten an. Das Pikante: Meist kopieren die Betrüger für die Listen Immobilienangebote seriöser Makler, die von dem Missbrauch nichts ahnen.
Verlangt jemand eine finanzielle Vorleistung für eine Liste mit Wohnungen, ist das ein Indiz dafür, dass er ein Betrüger ist.
Gefälschte Wohnungsanzeigen erkennen: Die häufigsten Anzeichen
Der klassische Kern einer betrügerischen Immobilienanzeige ist oft eine unverschämt günstige Wohnung, in bestem Zustand – und das in gefragter Lage. Doch es gibt weitere Anhaltspunkte:
Ungewöhnlich viel Ausstattung: Die Wohnung ist zum Beispiel nur 50 Quadratmeter groß, aber vollklimatisiert, inklusive Pförtner, Alarmanlage und zehn verschiedene Arten von Böden. „Das könnte womöglich darauf hinweisen, dass ein Betrüger einfach möglichst viel Text aus verschiedenen Immobilienanzeigen zusammenkopiert hat“, so Lücke aus dem Immowelt-Support-Team.
Fotos wie aus dem Katalog: „Hier werden gerne real existierende Wohnungen, zum Beispiel von Apartmentanlagen, kopiert und dreist verwendet“, sagt Rechtsanwalt Lassl. Auch aus Einrichtungskatalogen oder Hotelseiten klauen Betrüger oft Bilder. Er rät: „Mit der umgekehrten Bildersuche von Google lässt sich aber überprüfen, wo die Fotos außerdem verwendet wurden.“
Immobilie passt nicht zur Wohngegend: Ist eine Adresse der Immobilie angegeben, lässt sie sich via Google Maps oder Earth überprüfen. Supportmitarbeiterin Lücke betont: „Ein 100 Quadratmeter Gartengrundstück mitten im Industriegebiet ist eher unwahrscheinlich – und müsste sichtbar sein.“
Fehlende oder gefälschte Kontaktdaten: „Wenn die Internetseite des Wohnungsanbieters nicht einmal ein Impressum mit dem zuständigen Ansprechpartner oder seine Kontaktinformationen hat, ist Vorsicht geboten“, warnt Lassl. Ist eine Telefonnummer angegeben, lässt sich der Verdacht aber näher überprüfen: Wenn der Interessent den vermeintlichen Vermieter anruft und die Rufnummer nicht vergeben ist – oder jemand abhebt, der nichts von der Anzeige weiß.
Kontakt auf Deutsch kaum möglich: „Wenn Betrüger es auf Geldleistungen abgesehen haben, soll die Kommunikation häufig auf Englisch oder einer anderen ausländischen Sprache stattfinden“, sagt Rechtsexperte Lassl. Dies könne ein Indiz dafür sein, dass der mutmaßliche Betrüger im Ausland sitzt – oder er die Kommunikation für den Interessenten erschweren wolle.
Besichtigung der Immobilie ist im Voraus nicht möglich: Auch hierbei sollten Interessenten kritisch werden. Das Bundeskriminalamt rät, auf eine Besichtigung vor Abschluss des Mietvertrages zu bestehen.
Aufforderung zur Geldüberweisung im Voraus: „Aufforderung zu Vorabkaution oder Überweisung, damit der Schlüssel per Post zugesandt wird, sind ein starkes Indiz für Betrüger“, warnt Lassl. Kam der Kontakt über ein Immobilienportal zustande, versucht der Betrüger zudem oft einen eigenständigen Kommunikationsweg aufzubauen, zum Beispiel über WhatsApp.
Kontonummer ist verdächtig: „Wenn die Kontonummer des Zahlungsempfängers nicht mit ‚AT‘ anfängt, sollte man misstrauisch werden“, rät der Rechtsexperte.
nach oben„Alles, was zu schön ist, um wahr zu sein, ist es wahrscheinlich auch. Da muss man seinen Hausverstand einschalten und auf sein Bauchgefühl achten.“
— Vincenz Kriegs-Au, Pressesprecher des Bundeskriminalamtes (BK)
Verdacht auf Fake-Anzeige – Was tun?
Treffen mehrere der genannten Punkte zu, erhärtet sich der Verdacht einer betrügerischen Anzeige. BK-Sprecher Vincenz Kriegs-Au warnt: „Ist ein Angebot zu günstig, sollten die Alarmglocken läuten.“ Wohnungssuchenden rät er, in diesem Fall wie folgt vorzugehen:
- Das Angebot vergleichen, wenn es doch sehr günstig erscheint.
- Den Anbieter überprüfen, ob es zu ihm zum Beispiel Rezensionen in Foren gibt.
- Die Geschichte prüfen. „Meist erzählen Betrüger etwas, das nachvollziehbar klingt, dann aber doch etwas verzwickt ist“, so Kriegs-Au. Zum Beispiel, dass der Vermieter nach England ziehe, das Geld aber auf ein Konto in Spanien überwiesen werden solle.
- Keinesfalls direkt Geld überweisen und in Vorleistung gehen.
- Falls der Vermieter unseriös erscheint: Sofort den Kontakt abbrechen. Das heißt auch: keine persönlichen Informationen preisgeben, keinen Ausweis zuschicken, kein Geld überweisen.
- Gegebenenfalls den Anbieter dem Betreiber der Homepage melden.
- Wurde die Anzeige auf einem Immobilienportal eingestellt, sollte die Anzeige dem jeweiligen Portal gemeldet werden.
„Taucht ein Verdacht auf, sperren wir die Anzeige und überprüfen sie schnellstmöglich“, sagt Sabrina Lücke aus dem Support-Team.
Wer eine verdächtige Immobilienanzeige auf immowelt.at findet, kann diese direkt melden:
- Am Ende des Exposés über den Button „Exposé melden“ oder
- Mit einem Anruf oder einer E-Mail direkt an das Support-Team.
Wenn das Geld schon überwiesen ist: Schnelles Handeln ist angesagt
Im Betrugsfall rät Kriegs-Au vom österreichischen BK wie folgt vorzugehen:
- Wenn Geld überwiesen wurde: SchnellstmöglichKontakt zur Bank aufnehmen, um die Überweisung nach Möglichkeit noch zu stoppen. Ist das Geld noch am Zielkonto, so kann die Überweisung in der Regel noch rückgängig gemacht werden. Aber: „Je mehr Zeit verstreicht, umso unwahrscheinlicher ist es.“
- Alle Informationen zum Betrugsfall zusammentragenund an die Polizei geben. „Am besten sollten Betroffene auch Screenshots machen oder die ganze Kommunikation und vor allem die Zahlungsinformationen digital dokumentieren“, rät Kriegs-Au. Auch dann bestehe noch die Chance, das Geld zurückzubekommen.
Betroffenen rät der BK-Sprecher, in jedem Fall zur Polizei zu gehen, auch wenn kein Schaden entstanden ist. „Uns helfen die Informationen dabei, uns ein großes, breites Gesamtbild zu machen, denn oft sind es Personen, die mehrere Straftaten begehen.“ Laut Rechtsanwalt Lassl könne es vor allem helfen, wenn möglichst viele Geschädigte Strafanzeige erstatten. „Je mehr Informationen sich ballen, umso eher ist es möglich, den Betrügern auf die Schliche zu kommen.“
Für sämtliche Fälle gilt jedoch: Wer einmal Geld gezahlt hat, sieht es wahrscheinlich nicht wieder. Es kann aber helfen, einen Rechtsanwalt einzuschalten: Dieser kann dann die Rechtslage prüfen und eine klare Aussage über die rechtlichen Möglichkeiten geben, das Geld zurückzuerhalten.
nach obenIsabel Naus
2 Kommentare
Steffen Aut am 19.09.2023 20:46
Auf dieser website wird vor Betrügern gewarnt. Alle Merkmale werden genau beschrieben. Wie kann es dann sein, dass Immowelt betrügerische Angebote nicht selbst erkennt? Meine vermietete Immobilie wurde zum wiederholten Mal zum Verkauf... mehr
auf Kommentar antwortenG.B. am 03.08.2022 11:34
Es ist gleichzeitig erschütternd und doch ein wenig beruhigend, dass offensichtlich eine perfekt ausgeklügelte und ansprechende gewerbliche Verbindung (Straftaten, Web und Banken) auf die "Jagd nach Objektsuchenden" es schaffen an Daten... mehr
auf Kommentar antworten