Energieausweis: Wer ihn braucht, wer ihn ausstellt, was drin steht
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Der Energieausweis ist in Österreich für alle neuen Gebäude Pflicht – und auch dann, wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet werden soll. Das Dokument gibt Informationen über die zu erwarteten Energiekosten.
Das Wichtigste zum Energieausweis für ein Haus
- Wer in Österreich neu bauen oder seine bereits vorhandene Immobilie vermieten oder verkaufen will, braucht zwingend einen Energieausweis.
- Das Energieausweis-Vorlage-Gesetzt schreibt vor, dass der Ausweis einem potenziellen Mieter oder Käufer vorgelegt werden muss.
- Der Energieausweis darf, wenn er Käufern oder Mietern vorgelegt wird, höchstens 10 Jahre alt sein und wird in Österreich von ganz unterschiedlichen Gewerbetreibenden ausgestellt.
- Wenn Eigentümer zum Beispiel auf Immobilienportalen wie immowelt.at verkaufen oder vermieten wollen, müssen schon in der Annonce bestimmte Angaben aus dem Energieausweis gemacht werden.
- Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 1.450 Euro.
- Was ist der Energieausweis für ein Haus?
- Was steht im Energieausweis?
- Wer braucht in Österreich einen Energieausweis?
- Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
- Was kostet ein Energieausweis in Österreich?
- Welche Unterlagen benötigen Eigentümer für die Ausstellung?
- Welche Gebäude brauchen keinen Energieausweis?
- Energieausweis: Welche Angaben müssen in die Immobilienanzeige?
- Wann müssen Eigentümer den Energieausweis vorlegen?
- Wie alt darf der Energieausweis sein?
- Kein Energieausweis: Wann droht ein Bußgeld?
- Warum ist ein Energieausweis immer sinnvoll?
Was ist der Energieausweis für ein Haus?
Der Energieausweis beschreibt die Gesamtenergieeffizienz von Häusern – also wie viel Energie ein Gebäude verbraucht. So sollen Immobilienkäufer und Mieter besser einschätzen können, wie viel Energiekosten auf sie zukommen.
Was steht im Energieausweis?
Im Energieausweis stehen verschiedene Kennzahlen einer Immobilie. Der Heizwärmebedarf (HWB) gilt als wichtigster Wert – daneben sind folgende weitere Kennzahlen in allen österreichischen Energieausweisen enthalten:
- Primärenergiebedarf (PEB)
- Endenergiebedarf (EEB)
- Kohlendioxidemissionen (CO2)
- Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE)
Heizwärmebedarf (HWB)
Der Heizwärmebedarf (HWB) umschreibt die thermische Qualität der Gebäudehülle in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Die Zahl gibt Auskunft darüber, wie viel Energie ein Haus pro Quadratmeter im Jahr für die Raumwärme benötigt. Neubauten haben meist einen Wert unter 50 kWh/qm – alte, unsanierte Gebäude verbrauchen oft zwischen 150 bis über 250 kWh/qm.
Primärenergiebedarf (PEB)
Zusätzlich zum HWB des Objekts wird auch der Primärenergiebedarf angegeben. Er enthält jene Energiemenge, die durch vorgelagerte Prozessketten entsteht, also durch Förderung oder Transport. Der Wert spielt beispielsweise bei Nutzung von Fernwärme oder Strom als Energieträger eine Rolle.
Endenergiebedarf (EEB)
Der Endenergiebedarf beziffert die von außen zugeführte Energiemenge für Wärme und Warmwasser – beispielsweise Strom für die Wärmepumpe. Der Wert umfasst somit nicht nur den reinen Energiebedarf für Heizung und Warmwasser, sondern auch die Verluste, die dabei entstehen.
Kohlendioxidemissionen (CO2)
Der Wert umfasst sämtliche CO2-Emissionen, die dem EEB zuzurechnen sind. Inkludiert ist der Energiebedarf für Transport und Erzeugung sowie sämtliche Verluste.
Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE)
Der fGEE vergleicht die Qualität des Endenergiebedarfs mit der Neubauanforderung 2007. Je höher der Wert, desto schlechter die Energieeffizienz. Liegt der Wert unter eins, ist die Energieeffizienz besser als durch die Neubauanforderung vorgeschrieben. Dadurch können Gebäude in Österreich in folgende Klassen eingeteilt werden:
- fGEE ≤ 0,55 = A++
- fGEE ≤ 0,70 = A+
- fGEE ≤ 0,85 = A
- fGEE ≤ 1,00 = B
- fGEE ≤ 1,75 = C
- fGEE ≤ 2,50 = D
- fGEE ≤ 3,25 = E
- fGEE ≤ 4,00 = F
- fGEE > 4,00 = G
Wer braucht in Österreich einen Energieausweis?
Einen Energieausweis für ein Haus braucht in Österreich jeder, der
- vermietet
- verpachtet
- verkauft
- neu baut
- saniert
Das gilt für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude gleichermaßen.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Zur Ausstellung eines Energieausweises sind Gewerbetreibende aus verschiedenen Sparten berechtigt. Dazu zählen etwa:
- Baumeister
- Elektrotechniker
- Gas- und Sanitärtechniker
- Heizungstechniker
- Kälte und Klimatechniker
- Lüftungstechniker
- Zimmermeister
- Architekten
Ingenieurbüros, Zivilingenieure und Ingenieurkonsulenten sind je nach Spezialisierung ebenfalls zur Anfertigung eines Energieausweises berechtigt.
Was kostet ein Energieausweis in Österreich?
Die Preise variieren von Anbieter zu Anbieter und richten sich nach dem benötigten Aufwand – so ist es deutlich teurer, einen Energieausweis für einen Altbau mit unvollständigen und schlechten Plänen erstellen zu lassen als für eine Neubauwohnung. In der Regel liegen die Preise zwischen 500 und 1.000 Euro.
Welche Unterlagen benötigen Eigentümer für die Ausstellung?
Welche Unterlagen für die Erstellung des Energieausweises benötigt werden, hängt vor allem vom Objekt selbst ab. Am besten ist es, sich beim Aussteller danach zu erkundigen.
Generell immer benötigt wird:
- ein Bauplan mit allen Grundrissen und Ansichten sowie Abmessungen für Fenster und Türen.
- eine Bauteilbeschreibung der thermischen Hülle des Objekts verlangt – das heißt von jenen Bauteilen, die den beheizten vom unbeheizten Bereich trennen.
Welche Gebäude brauchen keinen Energieausweis?
Von der Informations-, Vorlage- und Aushändigungspflicht sind aber auch einige Gebäude ausgenommen. Im Einzelnen handelt es sich dabei um:
- Gebäude, die nur soweit beheizt werden, dass sie frostfrei gehalten werden
- Objektiv abbruchreife Gebäude
- Gebäude, die ausschließlich für religiöse Zwecke genutzt werden
- Provisorisch errichtete Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von höchstens zwei Jahren
- Industrieanlagen, Werkstätten und landwirtschaftliche Nutzgebäude, wenn der überwiegende Anteil der Energie für die Raumheizung und Raumkühlung jeweils durch Abwärme abgedeckt wird
- Wohngebäude, die nur für die Benutzung während eines begrenzten Zeitraums des Jahres bestimmt sind
- Frei stehende Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von weniger als 50 Quadratmeter
Für alle übrigen Immobilien gilt: Am Energieausweis führt kaum noch ein Weg vorbei.
Energieausweis: Welche Angaben müssen in die Immobilienanzeige?
Wenn Eigentümer eine Wohnung oder ein Haus vermieten oder verkaufen wollen, müssen sie in Inseraten zwei Kennzahlen aus dem Energieausweis angeben:
- Heizwärmebedarf (HWB)
- Gesamtenergieeffizienzfaktor (FGEE)
Für beide Kennzahlen gilt: Je niedriger der Wert, desto besser.
Wann müssen Eigentümer den Energieausweis vorlegen?
Ein Immobilienverkäufer oder -vermieter muss potenziellen Käufern oder Mietern den Energieausweis immer ungefragt vorlegen. Bei Vertragsabschluss muss der Verkäufer oder Vermieter dem Käufer oder Mieter den Energieausweis oder eine vollständige Kopie davon innerhalb von 14 Tagen aushändigen.
Wie alt darf der Energieausweis sein?
Wenn der Eigentümer den Energieausweis potenziellen Mietern oder Käufern vorlegt, darf er zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alt sein.
Ist der Energieausweis älter als zehn Jahre, dann ist er ungültig und der Eigentümer muss sich einen neuen erstellen lassen – eine Verlängerung des Energieausweises ist in Österreich nicht möglich.
Kein Energieausweis: Wann droht ein Bußgeld?
Eigentümer, die bei Inseraten den Heizwärmebedarf und den Gesamtenergieeffizienzfaktor nicht angeben, keinen Energieausweis besitzen oder ihn nicht aushändigen, müssen mit Verwaltungsstrafen von bis zu 1.450 Euro rechnen.
Warum ist ein Energieausweis immer sinnvoll?
Der Energieausweis mag zunächst wirken wie eine lästige Pflicht. Allerdings enthält ein Energieausweis immer auch Vorschläge, mit welchen Maßnahmen die nächstbessere Energieeffizienzklasse erreicht werden kann. Hauseigentümer können über den Energieausweis also Verbesserungspotenziale entdecken – und durch eine Sanierung längerfristig bares Geld sparen.
Andreas Steger
04.03.2022
5 Kommentare
Anna_chan am 10.05.2022 16:20
Liebes Immowelt-Team!
Ich würde gerne die Quelle der Zuordnung (Passiv-, Niedrigstenergiehaus, etc.) zum Energielabel (A+++ - G) erfahren. Ich dachte, diese Einteilung ist bereits seit einigen Jahren nicht mehr gültig. LG
auf Kommentar antwortenimmowelt redaktion am 11.05.2022 09:19
Hallo Anna_chan,
vielen Dank für den Hinweis. Wir haben es aktualisiert.
Beste Grüße
immowelt Redaktion
Irene am 06.02.2022 16:56
Geschätzte Fachexperten!
In Ihrem Artikel steht, dass ein Energieausweis für "neue Gebäude " verpflichtend ist. Ich möchte das rund 70 Jahre alte Haus meiner Eltern verkaufen - brauche ich dafür auch einen Energieausweis?
Besten Dank für... mehr
auf Kommentar antwortenMichael am 23.10.2020 22:40
Bei unserem Hauskauf liegt ein ca. 15 Jahre alter Energieausweis vor. Kann auf einen aktuellen Energieausweis verzichtet werden, wenn der Käufer zustimmt?
auf Kommentar antwortenimmowelt Redaktion am 27.10.2020 15:19
Hallo Michael,
bei jeder Immobilie, die neu gebaut beziehungweise verkauft oder vermietet werden soll, ist ein Energieausweis zwingend notwendig. Das Energieausweis-Vorlage-Gesetzt schreibt vor, dass der Ausweis einem potenziellen... mehr