Jeder Eigentümer, der seine Immobilie vermieten oder verkaufen möchte, steht unweigerlich vor der Frage: mit oder ohne Makler? Für den Immobilienprofi sprechen fünf schlagkräftige Argumente. Erfahren Sie hier, wie Sie den richtigen Makler finden sowie Wissenswertes zu Maklervertrag und Maklerprovision.
Immobilienprofis kennen den Markt und wissen, was Sie als Eigentümer für Ihre Wohnung oder Ihr Haus verlangen können. Makler können sowohl einen realistischen Verkaufspreis als auch eine marktgerechte Miethöhe ermitteln. So enthalten beispielsweise Mietverträge, bei denen das Mietrechtsgesetz (MRG) gilt, eine sogenannte Wertsicherungsvereinbarung, teilweise auch Indexklausel genannt. kann im Mietvertrag beispielsweise eine Wertsicherungsvereinbarung – auch Indexklausel genannt – vereinbart werden. Dadurch kann der Mietzins entlang gewisser Richtwerte oder Kategoriebeträge erhöht werden. Immobilienprofis wissen, welche gesetzlichen Vorgaben hier greifen.
Eine Immobilie zu vermieten oder zu verkaufen, bedeutet einen immensen Arbeits- und Organisationsaufwand. Vor allem in begehrten Wohnlagen kann es vorkommen, dass sich auf eine Immobilienanzeige eine Vielzahl von Interessenten melden. Immobilienprofis bearbeiten die Anfragen und holen wichtige Informationen ein, wie etwa aktuelle Gehaltszettel. Sie koordinieren die Besichtigungstermine und sind zudem oft auch abends und am Wochenende erreichbar. Am Ende präsentiert Ihnen der Profi den optimalen Käufer oder Mieter.
Immobilienprofis können jede Immobilienanzeige genau auf die Zielgruppe zuschneiden und finden so in angemessener Zeit den optimalen Mieter oder Käufer. Dazu nutzen Makler die jeweils passenden Kanäle, um das Angebot zu verbreiten – von Immobilienportalen und Zeitungen bis hin zu Verkaufsbroschüren. Oft haben sie bereits Kontakt zu potenziellen Mietern oder Kaufinteressenten. Makler sehen außerdem, welche Möglichkeiten und Vorzüge in der Immobilie stecken und wie man diese vermarkten kann.
Jeder Vermieter oder Verkäufer hängt emotional an seiner Immobilie – das kann bei Gesprächen mit potenziellen Mietern oder Käufern von Nachteil sein. Immobilienmakler sind dagegen objektiv und haben die nötige Distanz zu Ihrer Immobilie. Auch komplizierte Fragen können sie souverän beantworten, den Umgang mit schwierigen Interessenten sind sie gewohnt.
Wer eine Immobilie vermietet oder verkauft, benötigt einige Unterlagen und sollte sich daher mit der aktuellen Rechtslage auskennen. Immobilienprofis stellen Vermietern sichere Mietverträge zur Verfügung und wissen, welche Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden können. Auch Verkäufer werden bei der Zusammenstellung aller wichtigen Unterlagen für den Verkauf unterstützt. Makler fertigen zudem das Übergabeprotokoll an.
Gerade in Ballungszentren gibt es zahlreiche Maklerbüros. Doch nicht jeder Immobilienmakler passt zu einem oder kann spezielle Wünsche erfüllen. Wer jedoch bei der Maklersuche auf ein paar Dinge achtet, findet schnell einen passenden Partner bei der Immobilienvermittlung.
Hören Sie sich in ihrem Verwandten- und Bekanntenkreis um. Vielleicht kann Ihnen jemand einen guten Makler aus der Region empfehlen oder zumindest von einem bestimmten Kandidaten abraten.
Um das richtige Maklerbüro zu finden, lohnt sich auch eine Recherche im Internet. Auf Immobilienportalen gibt es oft die Möglichkeit, Immobilienexperten nach Region gefiltert zu suchen. Achten Sie bei Immobilienanzeigen im Internet außerdem auf Kontaktdaten und Impressen. Auch so können Sie an Telefonnummern und E-Mailadressen der Profis gelangen. So sehen Sie auch gleich, wie viel Mühe sich der Experte mit der Anzeigenerstellung gibt.
Haben Sie einen Vermittler gefunden, nehmen Sie ihn genauer unter die Lupe und vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin. Nur bei einem persönlichen Gespräch erkennen Sie, ob die Chemie stimmt. Wichtig ist, dass sich der Makler ausreichend Zeit für Sie nimmt und Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet.
Wer seine Immobilie von einem Profi vermieten oder verkaufen lässt, muss sich auf ihn verlassen können. Doch wie erkennt man einen guten Makler?
Schlüsse über die Qualität und Seriosität eines Immobilienmaklers können Sie über sein Auftreten und sein Geschäftsgebaren ziehen. Im ersten Gespräch sollte schon die Höhe der Maklerprovision offen genannt werden. Vorauszahlungen verlangt ein seriöser Makler nicht.
Ein guter Immobilienmakler nimmt sich Zeit für Sie. Zwar muss er nicht zwingend alles über eine Immobilie wissen, doch wird ein engagierter Immobilienvermittler offenen Fragen nachgehen. Nur so kann er Miet- oder Kaufinteressenten zuverlässig alle Informationen weitergeben. Auch Ihre Fragen sollte der Profi objektiv beantworten können. Tipp: Sammeln Sie im Vorfeld alle wichtigen Informationen, die der Immobilienprofi braucht und achten Sie auf die Fragen, die er Ihnen stellt.
Ein weiteres Kriterium kann die Mitgliedschaft in einem Berufsverband – zum Beispiel dem Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) – sein. Solche Fachverbände stellen neben den von der Wirtschaftskammer herausgegebenen Standesregeln zusätzlich eigene Ehrenkodizes mit Regeln auf. So schließen zum Beispiel ÖVI-Immobilienmakler einen schlichten Maklervertrag mit dem Immobilienverkäufer im Regelfall schriftlich ab.
Immobilienmakler sollten eine gewisse Zahl von Referenzen vorweisen können. Im besten Fall kann der Makler sogar Kunden nennen, bei denen Sie nachfragen können.
Nur wer eine fundierte Ausbildung genossen hat, kann Immobilienmakler werden. Denn für die nötige Gewerbeberechtigung müssen angehende Immobilienmakler ihre Befähigung nachweisen: Entweder durch ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium, eine Allgemeinbildende oder Berufsbildende Höhere Schule oder eine mindestens dreijährige berufsausbildende Schule mit fachspezifischem Schwerpunkt. Eine Lehre als Immobilien- oder Bürokaufmann zählt ebenso. In all diesen Fällen kommt aber noch mindestens ein Jahr fachliche Tätigkeit in der Immobilienverwaltung, plus eine Befähigungsprüfung für Immobilientreuhänder hinzu. Nur wer einen einschlägigen Universitätslehrgang oder Fachhochschulstudiengang abgeschlossen hat und ein Jahr fachliche Tätigkeit nachweisen kann, kann die Gewerbeberechtigung ohne eine Befähigungsprüfung beantragen.
So sind die Qualitätsstandards für Immobilienmakler sehr hoch. Zudem bilden sich viele Makler zusätzlich in einer Vielzahl an Schulungen weiter.
Letzten Endes zählt das persönliche Gefühl: Was nützt Ihnen die größte Kompetenz, wenn Sie menschlich einfach nicht miteinander klarkommen?
Beauftragen Sie nun den Profi, Ihre Immobilie zu vermarkten und nimmt dieser den Auftrag an, ist ein Maklervertrag zustande gekommen. Für den Abschluss des Vertrages ist keine bestimmte Form vorgeschrieben, zur Sicherheit sollte der Maklervertrag jedoch schriftlich geschlossen werden. Wurde keine bestimmte Vertragsdauer festgelegt, können Sie und auch der Makler den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen (§13 Maklergesetz).
Beim Maklervertrag wird zwischen zwei Arten der Vereinbarung unterschieden:
Der Allgemeine (Schlichte) Maklervertrag: Der Makler kann, muss aber nicht für den Auftraggeber tätig werden. Der Vermieter oder Verkäufer kann mehrere Immobilienmakler einschalten oder zusätzlich auch selbst versuchen, die Immobilie provisionsfrei zu vermieten oder verkaufen.
Der Alleinvermittlungsauftrag: Der Makler verpflichtet sich, alles zu tun, um die Immobilie erfolgreich zu vermitteln. Im Gegenzug beauftragt der Vermieter oder Verkäufer den Immobilienmakler exklusiv. Auch wenn er während der Laufzeit des Alleinvermittlungsauftrags selbst einen Käufer oder Mieter für die Immobilie findet, wird er provisionspflichtig. Der Alleinvermittlungsauftrag kann nur befristet für eine angemessene Dauer abgeschlossen werden.
Wesentlicher Inhalt des Vertrags ist die Zusage des Auftraggebers, dem Makler eine Provisionszahlung zu leisten, wenn dieser die Immobilie erfolgreich vermittelt.
Das Maklerhonorar ist ein Erfolgshonorar. Die Provision für den Immobilienvermittler wird also erst fällig, wenn der Makler seine Dienstleistung erfüllt hat und ein Miet- oder Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Wenn zur Provisionshöhe nichts Besonderes vereinbart ist, steht dem Makler in der Regel die ortsübliche Provision zu. Zudem sind Provisionshöchstsätze festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen, außer es handelt sich um die Vermittlung von Burgen, Schlössern oder Klöstern.
Für Vermieter gilt: Soll der Makler einen Mieter für seine Wohnung oder sein Einfamilienhaus finden, beträgt die maximale Provision für ihn drei Bruttomonatsmieten. Ob es sich dabei um einen befristeten oder unbefristeten Mietvertrag handelt, ist unerheblich.
Dies spielt allerdings eine Rolle, wenn der Immobilienprofi für Mieter auf der Suche ist. Auch die Dauer der Befristung hat Einfluss auf die Höhe der Provision. Ist der Mietvertrag unbefristet oder auf mehr als drei Jahre befristet, so kann der Makler eine Provision von maximal zwei Bruttomonatsmietzinsen verlangen. Ist der Mietvertrag auf drei Jahre oder weniger befristet, darf die Provision maximal einen Bruttomonatsmietzins ausmachen. Gleiches gilt auch für unbefristete Mietverträge, insofern der Makler gleichzeitig auch Verwalter der Wohnung ist oder nur einzelne Räume untervermietet werden. Achtung! Verlängert sich ein befristetet Mietvertrag oder wird sogar entfristet, so kann der Immobilienmakler unter Umständen eine Ergänzungsprovision von maximal einem halben Bruttomonatsmietzins verlangen. Allerdings nur dann, wenn dies vorher vereinbart wurde.
Auch bei der Vermittlung von Gewerbeimmobilien ist die Dauer der Befristung für die maximale Höhe der Provision ausschlaggebend. Ist der Mietvertrag unbefristet oder auf mehr als drei Jahre befristet, können bis zu drei Bruttomietzinse fällig werden. Bei Mietverträgen, die auf unter zwei Jahre befristet sind, ist es nur ein Bruttomietzins. Liegt die Befristung dazwischen sind es zwei Bruttomietzinse.
Bei Immobilienverkäufern orientieren sich die Provisionshöchstsätze am Eigentumswert: Bei einem Wert bis 36.336,42 Euro dürfen maximal vier Prozent zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer als Provision gefordert werden. Bei einem höheren Wert unter 48.448,50 Euro muss der Verkäufer höchstens 1.453,46 Euro berappen. Ist die Immobilie noch wertvoller, darf die Maklerprovision höchstens drei Prozent zuzüglich Umsatzsteuer betragen.
Arbeitet der Makler für beide Seiten – Auftraggeber und Interessent – so kann er von beiden Seiten die maximale Provision verlangen. Wird der Provisionshöchstsatz bei einer von beiden Seiten nicht voll ausgeschöpft, kann die Differenz daraus auf die maximale Provision des jeweils anderen aufgeschlagen werden. Dadurch kann die Provisionsobergrenze nach oben verschoben werden – ein Grund mehr, die Höhe der Provision im Maklervertrag genau zu regeln.
Beim allgemeinen Maklervertrag gilt: Haben mehrere Makler das Geschäft erfolgreich vermittelt, muss der Auftraggeber trotzdem nur einmal Provision zahlen – nämlich an den Makler, dessen Verdienstlichkeit eindeutig überwiegt. Im Zweifel wird die Provision zu gleichen Teilen unter den tätigen Maklern aufgeteilt. Sofern der Auftraggeber nicht wissentlich dem Falschen die Provision zahlt, hat er seine Leistung erbracht: Hat ein zweiter oder dritter Makler Ansprüche, muss er diese gegenüber dem Maklerkollegen geltend machen.
Eine Wohnung in Eigenregie zu vermieten oder zu verkaufen, ist mit viel Aufwand verbunden. Wenn Sie den richtigen Immobilienmakler gefunden haben, schonen Sie nicht nur Ihre Nerven, sondern können auch viel Zeit und Arbeit sparen.