VON POLL IMMOBILIEN Ahrensburg - Katrin Ebbers

Firma VON POLL IMMOBILIEN Shop Ahrensburg

Werte sind am schönsten, wenn man sie teilen kann

€ 230.000
Kaufpreis
1 254 m²
Grundstücksfl. ca.

Der Anbieter dieses Objekts hat gegenüber der AVIV Germany GmbH als Betreiber dieses Online-Marktplatzes erklärt, nicht als Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG zu handeln. Die im Verbraucherschutzrecht der Union verankerten Verbraucherrechte (insbesondere Informationspflichten und Rücktritts- bzw. Widerrufsrechte) finden auf den Vertrag zwischen dem Anbieter des Objekts und Ihnen (dem Interessenten) keine Anwendung.

Gewerblicher Anbieter

Der Anbieter dieses Objekts hat gegenüber der AVIV Germany GmbH als Betreiber dieses Online-Marktplatzes erklärt, als Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG zu handeln.

AdresseStraße nicht freigegeben
23847 Steinhorst 
Auf Karte ansehen

Preise & Kosten

Kaufpreis € 230.000

Provision für Käufer

Käuferprovision beträgt 6,25 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises

Lage

Steinhorst ist eine Gemeinde im Kreis Herzogtum Lauenburg in Schleswig-Holstein und gehört zur Metropolregion Hamburg. Die Gemeinde hat knapp 600 Einwohner und wird von Wäldern und landwirtschaftlichen Flächen geprägt. Steinhorst wurde zum ersten Mal 1315 urkundlich erwähnt. Das 1721/1722 errichtete "Herrenhaus Steinhorst"...

Mehr anzeigen

Die Immobilie

info

Zu diesem Angebot wurden vom Anbieter keine weiteren Daten hinterlegt. Für weitere Informationen bitte den Anbieter kontaktieren.

Nach Informationen fragen

Details

Objektbeschreibung

Dieses Grundstück befindet sich im südlichen Bereich von Steinhorst und bietet eine komfortable Grundstücksgröße von ca. 1.254 m² mit optimaler Süd/West-Ausrichtung. Im vorderen Grundstücksbereich befindet sich ein Einfamilienhaus aus dem Baujahr 1954. Es handelt sich um ein ansprechendes Rotklinkerhaus mit einer Wohnfläche...

Mehr anzeigen

Weitere Informationen

Sonstiges
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an...

Mehr anzeigen

Online-ID: 2hwlk5v

Referenznummer: 24 197 034